Klappe halten, Auspuff: Laut ist out

Ist das das Ende der Klappenauspuffanlagen? Ein GTÜ-Experte klärt auf.

Doppelt hält besser – aber nur, wenn neben dem Sound auch die Lautstärke stimmt

Ein toller Motor- und Auspuffsound lässt das Herz aller Motorrad- und Autoenthusiasten höher schlagen, doch lauter allein ist vom Gesetzgeber nicht erwünscht. Jede Veränderung an der Abgas- und Schalldämpferanlage unterliegt strengen Vorgaben und Anforderungen an die Hersteller. Einfache Veränderungen durch Weglassen einzelner Bauteile im Abgasstrang führen zwangsläufig zum Erlöschen der Fahrzeugzulassung. Für die Sicherheitsinitiative Tune it! Safe! hat sich Axel Sprenger, stellvertretender Technischer Leiter der GTÜ, noch einmal explizit mit dem sensiblen Thema beschäftigt.

Am Anfang sind sie noch alle gleich

Grundsätzlich bringt der Hersteller für jedes Fahrzeug den Nachweis, dass die für die jeweilige Erstzulassung oder Typgenehmigung geltenden Vorschriften eingehalten wurden. Dafür sind umfangreiche Fahrgeräuschmessungen durchzuführen und die Geräuschgrenzwerte einzuhalten. Ab dem Jahr 2016 gilt die Abgasvorschrift UN/ECE-R51.03 – mit speziellen, harten Anforderungen an das Einhalten der Geräusche unter allen Betriebsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch bei klappengesteuerten Auspuffanlagen im Alltagsbetrieb. Auch bei diesen Fahrzeugen werden bisher die gesetzlich verankerten Grenzwerte für Lärmemissionen von typgeprüften und homologierten Fahrzeugen erfüllt. Werden allerdings die Normmessbedingungen nicht exakt eingehalten, verändern sich die Geräusche in Richtung Lärm. Der europäische Gesetzgeber hat auf diese umschaltbaren und aktiven Auspuffklappensysteme reagiert und das Regelwerk verschärft.

Mehr über die Aktivitäten der Aktion Tune it! Safe erfahren Sie hier.

Jedes Auto muss zum Soundcheck

Die bisher gültige Norm verlangt eine Einfahrtsgeschwindigkeit von 50 km/h und die Volllastbeschleunigung auf der Messstrecke, dabei darf der Schallpegel für Personenwagen den Wert von 74 dB(A)und bei Motorrädern den Wert von 80 dB(A) nicht überschreiten. Die Hersteller nutzen bei den aktiven Klappensystemen außerhalb dieses Messbereiches allerdings die Beeinflussung des Auspuffsounds, so dass für den Zuhörer im Straßenverkehr aber übertriebene Lärmemissionen einzelner Fahrzeuge auffallen.

Dienstleister auch für Tuning-Themen: Die GTÜ-Prüfingenieure wie hier in der Prüfstelle Stoeckel in Babenhausen (Photo: Philipp Reinhard)

In Europa gelten schärfere Gesetze

Bei der nun ab 2016 für PKW geltenden Geräuschvorschrift die UN/ECE-R51.03 wird ebenfalls eine Durchfahrtsmessung realisiert. Bei den fast gleichen Messbedingungen gilt allerdings der maximale Schallpegel von 72 dB(A) für PKW bis 120 kW und 77 dB(A) für Motorräder. Die große neue Herausforderung und Hürde ist die Zusatzprüfung „Additional Sound Emission Provisions“, kurz ASEP. Diese besagt, dass der Hersteller von Abgasschalldämpferanlagen keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonst wie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren einsetzen darf, die die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung verändern.

Das bedeutet schlichtweg, dass Austauschschalldämpferanlagen ohne EU-/ECE-Genehmigung nicht mehr verwendet werden dürfen. Bei allen Änderungen rund um die Schalldämpferanlage stehen die Prüfingenieure der GTÜ für Einzelbegutachtungen nach §19(2) /21 StVZO und §19(3) StVZO gern zur Verfügung – egal ob für Austauschschalldämpferanlagen mit und ohne Klappensteuerung.

Warum Basteln am Auto keine so gute Idee ist, lesen Sie hier.

Die GTÜ und Tune it! Safe!

Ziel von Tune it! Safe! ist es, mit einer bundesweiten Aufklärungsarbeit gegen unzulässiges und unsicheres Tuning vorzugehen. Das ist wichtig, da im Tuning-Markt neben vielen verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen auch Anbieter von minderwertigen oder sogar illegalen Produkten zu finden sind. Die GTÜ ist ein starker Partner der Initiative, ganz dem eigenen Motto „Mehr Service für Sicherheit“ entsprechend. „Das gilt selbstverständlich auch für alle unsere Dienstleistungen rund um das Thema Tuning“, sagt Robert Köstler. Der GTÜ-Geschäftsführer verweist auf ein flächendeckendes Netzwerk in Deutschland, das einen exzellenten Service rund um alle Tuningmaßnahmen am Fahrzeug bietet, ob Beratung. Änderungsabnahme oder Vollgutachten.