- 09. August 2023
- Sicherheit & Praxis
- Peter Thomas
Drei große Fragen zum Handy im Verkehr
Warum die Nutzung so gefährlich ist
Nur mal schnell die Nachrichten auf dem Smartphone gecheckt, während man Auto oder Fahrrad fährt? Diese Ablenkung kann lebensgefährlich sein – genauso wie jede andere Bedienung elektronischer Endgeräte. Schon eine wenige Sekunden lange Ablenkung vom Straßenverkehr ist riskant. So ist man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter „blind“ unterwegs, wenn man das Smartphone eine Sekunde lang bedient. Bei 130 km/h sind es sogar mehr als 35 Meter. Deshalb ist das Benutzen von Handy und Co. im Straßenverkehr verboten, wenn man die Technik dazu in der Hand hält oder der Blick länger auf dem Bildschirm verweilt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH kennt die Details und Hintergründe.
Die Statistiken sind erschreckend
Smartphones sind echte digitale Alleskönner. Das spiegelt sich auch in ihrer Nutzung am Steuer: Längst steht nicht mehr das Telefonieren an erster Stelle, sondern die Navigation. Dafür halten 76 Prozent der Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren das Handy in den Händen, bei den über 24-Jährigen sind es immerhin 52 Prozent. Das zeigt eine Studie des Allianz-Zentrums für Technik. Eindeutiger Rat der GTÜ-Experten: Die Navigation ist eine Funktion, die sich gut durch die Eingabe des Ziels vor Fahrtbeginn starten lässt. Während der Fahrt ist eine stabile und unfallsicher angebrachte Halterung für das Mobiltelefon eine sinnvolle Lösung.
Was genau ist eigentlich verboten?
In Deutschland ist seit 2001 die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung verboten: Die Geräte dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten und bedient werden. Das Verbot gilt, solange die Zündung des Fahrzeugs (gleich ob Verbrenner oder Elektromotor) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Das Unterbrechen der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik beispielsweise an einer Ampel zählt also nicht. Betroffen sind von der Regel nicht nur Smartphones und andere Mobiltelefone, sondern auch Smartwatches, Tabletcomputer, E-Book-Reader, MP3-Player, Notebooks und Diktiergeräte. Achtung: Auch der Touchscreen des Autos darf während der Fahrt lediglich während einer „kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung“ bedient werden.
Darf ich das Handy auf dem Fahrrad nutzen?
Nicht, wenn es dabei in der Hand gehalten wird. Denn die genannten Regeln gelten für Fahrzeuge aller Art. Das betrifft also Fahrräder genauso wie E-Roller und Motorräder. Wer beispielsweise auf dem Fahrrad oder Pedelec mit dem Handy am Ohr erwischt wird, den belegt die Polizei mit einer Geldbuße. Das Smartphone kann aber durchaus zum Beispiel für die Sprachnavigation während der Fahrt genutzt werden. Wenn dafür Kopfhörern genutzt werden, dürfen diese die akustische Wahrnehmung des Umfelds nicht beeinträchtigen. Insbesondere müssen Fahrgeräusche anderer Verkehrsteilnehmer noch gut wahrzunehmen sein.
Wie nutze ich digitale Endgeräte möglichst sicher im Verkehr?
Die Technik ist nicht nur Risiko, sondern bietet auch wichtige Unterstützung: Zu modernen Assistenzsystemen gehören insbesondere Freisprechanlagen. Auch die Sprachbedienung gehört zur Ausstattung von immer mehr Autos. Wer sich bei einem neuen Auto oder einem Mietwagen gründlich mit diesen Funktionen vertraut macht, kann während der Fahrt sicherer telefonieren und navigieren. Das gilt auch für Motorrad-Freisprechanlagen oder für das Fahrrad geeignete Headsets. Und wenn das Handy doch einmal während der Fahrt bedient werden muss: Immer erst einen sicheren und erlaubten Parkplatz suchen und den Motor abstellen, bevor man sich dem digitalen Alleskönner widmet.
Ebenfalls passend zum Thema: Der Blogartikel Vom Lenken und Ablenken.