Wintercamping: Unterwegs der Kälte trotzen

Nichts für jedermann, aber es hat seine Fans

Camping mal anders – nämlich in weiß

Die ersten Schneeflocken sind gefallen und die Temperaturen ebenfalls. Bei manchem Campingfan macht sich eine ganz besondere Vorfreude breit: die aufs Wintercamping. Zugegeben, es ist ein spezielles Kapitel, denn für viele endet die Saison im Herbst und beginnt im Frühling. Aber welchen Reiz übt Wintercamping aus?

Tuchfühlung zur Natur

Viel an der frischen Luft sein und die Elemente spüren: Camping lebt von einer engen Verbindung zwischen Mensch und Natur. Auch im Winter. Es ist ein großes Vergnügen, wenn der erste Blick am Morgen auf frisch gefallenen Schnee fällt, der dann bei den ersten Schritten unter den Schuhsohlen knirscht. In vielen Skigebieten gibt es ganzjährig bewirtschaftete Campingplätze in unmittelbarer Nähe zu Bergbahnen und Liften. Dort fährt man quasi vom Platz weg auf den Ski ins Tagesvergnügen.

Wohlige Wärme im Wagen

Die mobile Behausung, ob Wohnwagen oder Campingmobil, muss im Winter noch höhere Ansprüche erfüllen als in milderen Jahreszeiten. Isolierung und Heizung haben hohe Bedeutung. Viele Campingfahrzeuge sind mit einer Gasheizung ausgerüstet. Der Verbrauch in der kalten Jahreszeit kann gut und gern vier Kilogramm Gas pro Tag betragen. Da ist selbst eine 11-Kilogramm-Flasche nach knapp drei Tagen am Ende. Der kontinuierliche Nachschub auf dem Campingplatz ist da besonders wichtig. Manche Plätze haben Winterparzellen mit Gasleitung, an die das Campingfahrzeug direkt angeschlossen wird – das ist sehr angenehm und praktisch.

Umschalten lassen

Wenn der Vorrat an Bord ist: Hilfreich sind zwei Gasflaschen mit einer automatischen Umschalteinrichtung. Wenn eine zur Neige geht, wechselt die Versorgung auf die volle Flasche. So muss man nicht aus dem Fahrzeug, um den Schlauch umzuschrauben – was sonst oftmals in tiefer, kalter Nacht passiert, wie erfahrene Wintercamper wissen. Wenn die Heizung bei Schneefall betrieben wird und das Fahrzeug einen Dachkamin hat, ist eine Verlängerung unbedingt notwendig. Sonst kann Schnee den Kamin abdecken, und giftige Gase drohen ins Fahrzeug zu dringen.

Aktuelle Gasplakette

Notwendig ist eine aktuelle Gasprüfung, wie sie viele GTÜ-Partner durchführen, gern gleich zusammen mit der turnusgemäßen Hauptuntersuchung. Dabei wird per Hochdruck sichergestellt, dass das Gassystem keinerlei Undichtigkeiten hat. Die frisch am Fahrzeugheck angebrachte Gasplakette gilt für zwei Jahre.

Gasprüfung durch die GTÜ

Sensoren für Sicherheit

Eine sinnvolle Investition in die Sicherheit sind darüber hinaus drei elektronische Helfer: Wie zuhause ertönen vom Rauchwarnmelder laute Signale, wenn sich das mobile Heim mit Rauch füllen sollte. Montiert wird er an der Fahrzeugdecke im Gang zum Schlafabteil. Als Frühwarnsystem sichert er die rasche Flucht. Ein CO-Melder piept vernehmlich bei erhöhter Kohlenmonoxidkonzentration. Er wird sinnvollerweise auf Augenhöhe an einer Wand befestigt. Der Gassensor komplettiert das Trio: Er erkennt austretendes, unverbranntes Gas. Da es schwerer als Luft ist und absinkt, wird dieser Sensor in Bodennähe montiert. Frische Batterien für alle Melder nicht vergessen. Ein Feuerlöschspray sollte ohnehin stets an Bord sein.

Regelmäßige Frischluftzufuhr

Stoßlüften verhindert, dass es an Bord zu feucht wird. Sonst beschlagen die Fenster, und das Fahrzeug wird zur Dampfsauna. Feuchte Kleidung wird idealerweise nicht ins Fahrzeug gehängt. Viele Campingplätze bieten Trockenräume.

Wetterschleuse Vorzelt

Ein Vorzelt am Fahrzeug ist für viele Camper schon im Sommer wichtig, um den überdachten Aufenthaltsraum zu vergrößern. Im Winter verstärkt sich seine Bedeutung als Wetterschleuse: Wenn man die Fahrzeugtür öffnet, bleiben Wind und Wetter vor dem Zelt, und der Wohnwagen selbst kühlt nach dem Öffnen der Tür nicht zu stark ab. Zudem ist das Vorzelt ein idealer Abstellraum für Schneeschaufel oder Skiausrüstung. Spezielle Wintervorzelte sind meist deutlich kleiner als Sommerzelte und stehen selbst bei schwerer Schneelast oder starken Winden stabil.

Der Camper-Gemütlichkeit steht so nichts mehr im Wege.

Vor dem Einkauf kommt das Einparken

Auf Parkplätzen gelten besondere Verkehrsregeln.

Weihnachtseinkauf – aber sicher

O Du Fröhliche? Beim Blick auf den Parkplatz des örtlichen Supermarktes kommt an einem Samstag im Advent erst einmal wenig vorweihnachtliche Stimmung auf: Sind denn die Parkbuchten wirklich alle belegt? Aber das ist längst nicht alles: zahlreiche andere Autos suchen ebenfalls nach einem Parkplatz, Fußgänger laufen kreuz und quer über das Gelände, viele von ihnen schieben einen Einkaufswagen vor sich her. Hektik und Anspannung sind unerwünschte, aber zuverlässige Begleiter.

Kann man sich in diesem Trubel wenigstens darauf verlassen, dass die üblichen Verkehrsregeln gelten, wie zum Beispiel „rechts vor links“? Nein, das wäre ein Trugschluss, warnt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Denn auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt zwar die Straßenverkehrsordnung (StVO). Allerdings kommen hier andere Regeln zum Tragen als im Straßennetz. Grund dafür ist, dass Parkbuchten und Fahrspuren von Parkplatzanlagen als Rangierfläche angesehen werden. Deshalb gilt hier grundsätzlich §1, Absatz 1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. 

Fünf GTÜ-Tipps rund um das Parken für den Weihnachtseinkauf

1 – Umsicht

Je dichter und aufgeregter der Parkplatzverkehr ist, desto wichtiger ist ein vorausschauendes und defensives Fahren. Dazu gehört, dass Autofahrer alle anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam beobachten. Selbst wenn es dafür keinen StVO-Paragrafen gibt: Beim Abbiegen oder dem Kreuzen einer Fahrspur bei Gegenverkehr sollten man sich durch gegenseitigen Blickkontakt und Gesten über die Vorfahrt verständigen. 

2 – Schrittgeschwindigkeit

Schneller als fünf bis zehn km/h sollte auf dem Parkplatz nicht gefahren werden. Das gilt als flotte Schrittgeschwindigkeit. Bei diesem Tempo lässt es sich auch in komplexen Verkehrsräumen wie einem Supermarktparkplatz rechtzeitig auf unvorhergesehene Situationen reagieren. 

3 – Parkzeit

Viele Supermärkte geben eine maximale Parkzeit auf ihren Stellflächen vor. Gerade bei unbekannten Einkaufsorten sollte man sich deshalb orientieren: Gibt es entsprechende Hinweisschilder? Wie lange darf ich parken? Muss ich eine Parkscheibe hinter die Frontscheibe legen? Wer die vorgegebenen Regeln nicht einhält, kann vom Besitzer der Parkfläche mit einer Vertragsstrafe belegt werden. 

4 – Einkaufswagen

Ein Risiko für Unfälle geht auf Supermarktparkplätzen auch von einer Fahrzeuggattung aus, die hier in Flottenstärke vorkommt: dem Einkaufswagen. Macht sich eines dieser Vehikel beim Beladen des eigenen Wagens selbstständig und rollt davon, kann es an anderen Fahrzeugen Schäden wie Kratzer und kleine Beulen verursachen. Die Haftung trägt dann der jeweilige Kunde, allerdings nicht über die Kfz-Haftpflicht, sondern durch die Privathaftpflicht.

5 – Ausfahrt

Gleich ob Parkplatz, Tiefgarage oder Parkhaus: Wer seinen Weihnachtseinkauf hinter sich gebracht hat, möchte so schnell wie möglich die Heimfahrt antreten. Doch auch hier gilt bis zum Ausfahren in den öffentlichen Straßenraum, besondere Umsicht walten zu lassen: Wer stets bremsbereit ist, kann auf Fußgänger und auf ein- oder ausparkende Autos einfach besser reagieren.

Fröhliches Einkaufen! 

Weihnachtsbaumtransport, froh und munter

Ladungssicherheit ist Pflicht, sonst drohen Bußgelder –
Auftakt zur Blog-Weihnachtsserie

Vorfreude auf dem Dach

Weihnachten fährt auch am GTÜ-Blog nicht so einfach vorbei. Denn Autos spielen vor und während der Festtage durchaus ein Rolle – und nicht bloß, wenn sie als Spielzeug unterm Christbaum liegen. Deshalb widmen wir uns dem Thema in einer Mini-Serie. Mal nützlich, mal nachdenklich, mal fröhlich.
Im ersten Teil geht es darum, wie der Baum am besten und sichersten nach Hause transportiert wird.

Es weihnachtet sehr – auch auf dem GTÜ-Blog


Mancher hat ihn schon, andere kaufen ihn in ein paar Tagen: den Weihnachtsbaum. Mancher erwirbt ihn beim Händler gleich um die Ecke und trägt ihn zu Fuß nach Hause. Andere bestellen im Internet und erhalten einen großen Karton bis vor die Tür geliefert – durchaus eine bequeme Sache. Doch was gilt es zu beachten, um den Weihnachtsbaum sicher per Auto oder Fahrrad zu transportieren? Sieben Tipps der GTÜ für den Start in die Festtage.

7 – Transport im Auto

Bei vielen Autos lassen sich die Rücksitze umklappen. Bei manchen zusätzlich die Lehne des Beifahrersitzes – dann passt selbst ein längerer Baum ins Auto. Das untere Ende des Stammes sollte nach vorn zeigen. Liegt eine Decke oder eine Folie darunter, erleichtert dies die spätere Fahrzeugreinigung.

6 – Ladungssicherung

Spanngurte sichern den Weihnachtsbaum – bitte auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum. Dabei das untere Baumende mit Gurt umwickeln und so fixieren. Das verhindert ein Verrutschen nach vorn, gerade bei starkem Bremsen.

5 – Warnsignale bei Überlänge

Ist der Baum zu lang und ragt deshalb hinten aus dem Kofferraum heraus: Rücklichter und Kennzeichen darf er keinesfalls verdecken. Bei mehr als einem Meter Überstand muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein; bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Fehlt dieses deutliche Warnsignal, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Maximal anderthalb Meter darf eine Ladung über das Heck hinausreichen. Vorsicht: Bei einem Kombi mit nicht ganz geschlossener Heckklappe dringen meist giftige Abgase aus dem Auspuff ins Fahrzeuginnere.

4 – Transport auf dem Autodach

Auf dem Dach wird der Weihnachtsbaum mit Spanngurten an der Dachreling verzurrt. Zusätzlichen Halt geben Querträger, die außerdem den Fahrzeuglack schonen, weil der Baum nicht direkt auf dem Fahrzeug liegt. Generell gilt: ist der Baum nicht verkehrssicher verstaut, kostet es ein Bußgeld von 35 Euro. Sind zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 60 Euro fällig plus ein Punkt im Zentralregister. Auch deshalb ist der Transport auf dem Autodach ganz ohne Reling oder Dachträger nicht empfehlenswert, obwohl er nicht grundsätzlich verboten ist. Verkehrssicherheit geht vor.

Nicht nur auf dem Dach leuchtet es (Bild: Sonny Mauricio/Unsplash)

3 – Gefährdung anderer ausschließen

Der Weihnachtsbaum darf selbst bei starkem Bremsen oder plötzlichen Ausweichmanövern keinesfalls verrutschen. Der ADAC hat einen Crashversuch mit einem schlecht gesicherten Baum durchgeführt. Resultat: Bei einer Vollbremsung wird dieser zum Geschoss, fliegt nach vorn vom Auto weg und kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.

2 – Baum verpacken

Zur Ladungssicherung gehört auch, dass sich im Fahrtwind keine Nadeln oder Äste lösen und umherfliegen können. Somit: Der Baum muss eingepackt sein. Was in vielen Fällen der Händler erledigt, der ihn in ein Netz hüllt.

1 – Transport auf dem Fahrrad

Wer seinen Weihnachtsbaum liebt, der schiebt: Dieser Satz hat hohen Wahrheitsgehalt für den Transport auf dem normalen Fahrrad. Bereits das verkehrssichere Radeln mit einer so großen Fracht grenzt an Artistik. Der Baum darf aber bei keinem Manöver verrutschen oder gar herabfallen. Zurrgurte sind also auch auf dem Fahrrad unerlässlich. Große Bäume müssen der Länge nach transportiert werden: Seitlich darf Ladung maximal 40 Zentimeter ohne zusätzliche Warnbeleuchtung herausragen. Etwas besser geeignet sind Lastenräder. Die Sicht in alle Richtungen darf durch den Baum nicht beeinträchtigt werden.

Auch so kommt der Baum nach Hause