Ohren auf im Straßenverkehr

Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger: Vorsicht vor Kopfhörern

Die Playlist kann schon mal davon ablenken, dass sich ein Auto nähert

Kopfhörer im Straßenverkehr sind nicht grundsätzlich verboten – aber ihr Einsatz sollte gut überlegt sein. Denn wer sie trägt, hat ein höheres Unfallrisiko, weil Umgebungsgeräusche weniger gut wahrgenommen werden. Die GTÜ fasst die Situation rund um die beliebten mobilen Soundbringer zusammen.

Klare Regelung durch die StVO

Was genau gilt in Sachen Kopfhörer, wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es lediglich in Paragraf 23, Absatz 1, zu „Sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden“: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Mobil musikalisch unterwegs

Schwerhörig und abgelenkt

Das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein: Diese Vorgabe ist eine wichtige Orientierung. Hohe Lautstärken verbieten sich somit. Doch noch besser ist es, gar keine Kopfhörer im Straßenverkehr zu verwenden. Denn sie mindern schon ohne Tonsignal die Hörfähigkeit. Das gilt für kleine, beidseitig im Ohr getragene Varianten ebenso wie für voluminöse, ohrumschließende Modelle. Zusätzlich ablenken können natürlich Musik oder die Inhalte von Sprachwiedergaben, etwa Podcasts.

Martinshorn überhören wird teuer

Neben der Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen ist es unbedingt wichtig, Sondersignale zum Beispiel von Feuerwehr, Polizei oder Rettungswagen zu hören. Daher eignen sich Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen erst recht nicht für den Mobileinsatz. Wenn die Soundtechnik auf den Ohren die Wahrnehmung eines Sondersignals oder des Hupens anderer Autofahrer verhindert, ist das eine Ordnungswidrigkeit, und es droht ein Bußgeld. Außerdem haben Autofahrer oder Fahrradfahrer, die nachweißlich Kopfhörer tragen und in einen Unfall verwickelt werden, laut Versicherern eine Teilschuld.

Darf auf keinen Fall überhört werden

Auch Fußgänger sollten vorsichtig sein

An Fußgänger richtet sich der StVO-Paragraf 23, Absatz 1, nicht. Doch die Vorsicht vor Kopfhörern gilt auch für sie, weil sie sonst wichtige Umgebungsgeräusche wie etwa Fahrradklingelnd oder herannahende Autos nur eingeschränkt wahrnehmen. Insbesondere Fahrzeuge mit Elektroantrieb, also E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb werden wegen ihrer leiseren Fahrgeräusche weniger rechtzeitig wahrgenommen. Und gerade sie sind immer häufiger auf den Straßen unterwegs.

Erlaubt: Kopfhörer als Freisprechanlage

Als Freisprechanlage beispielsweise für das Smartphone hingegen können Kopfhörer genutzt werden, um Telefonie und andere Funktionen per Sprache zu steuern. Aus rechtlicher Sicht ist das sogar sinnvoll. Denn so kann die im selben StVO-Paragrafen formulierte Forderung erfüllt werden, dass der Fahrer „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen [darf], wenn […] hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“

Lust auf ein Wohnmobil? Tipps für Trips

Mit dem Mobildomizil auf große Fahrt

Mit dem Wohnmobil auf Herbstreise

Camping ist ein Megatrend. Wenn im Fahrzeug, dann mehrheitlich mit dem Wohnmobil: Fast 840.000 in Deutschland derzeit zugelassene Camper übertrumpfen 760.000 Wohnwagen. Das motorisierte Campingfahrzeug punktet zum Beispiel mit einer besseren Rangierfähigkeit sowie höherer Flexibilität für Übernachtungen unterwegs. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick, was dabei zu beachten ist.

Welchen Führerschein brauche ich?

Kleinbus, Kastenwagen, teilintegriertes oder integriertes Wohnmobil: Wer einen Führerschein der früheren Klasse 3 hat, ausgegeben bis 31. Dezember 1998, darf Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Das ermöglicht schon richtig große Wohnmobile. Selbst darüber gibt es Fahrzeuge auf Basis von Lastwagen oder Bussen. Diese erfordern freilich den Lkw-Führerschein.

Wie viel Tonnen sind erlaubt?

Wer nach dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Gut zu wissen: Die Fahrerlaubnis lässt sich aufstocken. Mit der Klasse C1 dürfen es Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sein. Diese kann alle fünf Jahre gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.

Welche Größe passt zu mir?

Bevor man gleich kauft: Vielleicht das Fahrzeug der Wahl oder ein ähnliches Modell erst einmal mieten? So kann man das Wohnen auf vier Rädern ausprobieren – und auch das Fahren. Manch einer justiert nach diesem Realexperiment seine Fahrzeugwahl und entscheidet sich vielleicht für ein größeres Wohnmobil – etwa, wenn das Raumangebot im Kastenwagen nicht ganz dem erwarteten Tanzsaal entspricht. Oder auch umgekehrt in Richtung eines kleineren Fahrzeugs – weil dies einfach wendiger ist. Hilfreich ist auch der Besuch von großen Campingmessen.

In der Natur mobil unterwegs

Was kann ich vom Profi lernen?

Je größer das Mobil ist, desto stärker ändern sich die Eigenschaften. Zum Beispiel beschleunigt ein großes Wohnmobil in der Regel deutlich langsamer als ein Pkw, und der Bremsweg kann deutlich länger sein. Ein entspanntes und vorausschauendes Fahren ist wichtig – was Reisemobilprofis bereits als Teil der Entschleunigung und Pluspunkt für den Urlaub auf vier Rädern empfinden. Mit einem ausgewachsenen Wohnmobil muss man stets die Maße im Kopf haben (oder auf einem im Cockpit klebenden Zettel), um nicht etwa seitlich in engen Kurven oder oben in niedrigen Durchfahrten hängen zu bleiben. Beim Ausscheren ist der meist großzügige „tote Winkel“ zu beachten. Beim Rückwärtsfahren ist eine zweite einweisende Person essenziell – und eine Rückfahrkamera zusätzlich nützlich. 

Wieviel darf hinein?

Beim Beladen mit der Urlaubsausstattung ist die erlaubte Gesamtmasse stets im Auge zu halten. Wenn das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattung beispielsweise ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm hat und maximal 3.500 Kilogramm wiegen darf, dürfen 600 Kilogramm hinein. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, ist dieser mit 75 Kilogramm bereits im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als Zusatzgewicht. Bei einer Familie, vielleicht sogar mit Hund, sind 600 Kilogramm Nutzlast nicht mehr ganz so opulent.

Wie vermeide ich Geldbußen?

Überschreitet man die zulässige Gesamtmasse, werden Geldbußen fällig – die in manchen Ländern empfindliche Höhen bis in den vierstelligen Bereich haben. Bevor man beim Einladen jeden Gegenstand einzeln wiegt: Ideal ist, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft ganz in der Nähe, etwa bei Baustoffanbietern oder Entsorgungsbetrieben.

Wann zur Prüfung?

Auch Wohnmobile unterliegen selbstverständlich der Pflicht der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung. Die GTÜ-Prüfstellen freuen sich über Campingfreunde – und nicht selten entsteht ein munteres Gespräch über die jüngste Urlaubsreise mit dem Fahrzeug. Sind Gasgeräte an Bord: Die verpflichtende Gasprüfung muss nicht zusammen mit der Hauptuntersuchung erledigt werden – doch das ist oft am einfachsten. Die GTÜ-Prüfstellen sind auch dafür ausgestattet.

Wo kann ich weiterlesen?

Und wenn man schon an der GTÜ-Prüfstelle ist: Viele bieten den kostenlosen Caravaning-Ratgeber der GTÜ – einfach mitnehmen. Er enthält umfangreiches Wissen rund um Wohnmobile, aber auch zu Wohnwagen und einer großen Bandbreite spannender Themen. Sein Motto: Auf hundert Seiten zum Camping-Profi. Neugierig? Vorab schnuppern kann man auch digital: https://www.gtue.de/de/caravaning-ratgeber.

Welche Verkehrsregeln gelten für Wohnmobilisten?

Einige Beispiele: Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind Tempolimits identisch zu Pkw. Bis 7,5 Tonnen sind außerorts und auf Schnellstraßen maximal 80 km/h sowie auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Über 7,5 Tonnen gelten Lkw-Limits: außerorts 60 km/h sowie 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Einige Verkehrsschilder gelten auch für Wohnmobile: Ist für Lkw ein Durchfahrtverbot, ein Überholverbot oder ein Abstandsgebot gekennzeichnet, gilt es jeweils auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Seltener ist ein Durchfahrtsverbot für Lkw mit einer bestimmten, auf dem Verkehrszeichen angegebenen Länge oder für Fahrzeuge mit höherer Achslast als auf dem Schild genannt: Diese gelten selbstverständlich ebenfalls für Wohnmobile mit diesen Eigenschaften.

Die große Bedeutung der Hauptuntersuchung

Warum ist die HU eigentlich so wichtig?

Auf einen Blick: bestanden – oder nicht?

Wann die Hauptuntersuchung bei einem Personenwagen fällig ist, dürfte so gut wie jeder Autofahrer wissen: Premiere ist drei Jahre nach der Erstzulassung. Danach muss das Fahrzeug alle zwei Jahre zur Prüfung. Aber warum ist die Hauptuntersuchung (HU) eigentlich so wichtig?

Wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit

„Bei jeder HU wird das Fahrzeug hinsichtlich seiner Verkehrstüchtigkeit und Umweltverträglichkeit geprüft. Mit diesem Service tragen die GTÜ und andere Prüforganisationen hinsichtlich dieser wichtigen Aspekte somit erheblich zum hohen Niveau im Fahrzeugbestand Deutschlands bei – und damit zur allgemeinen Verkehrssicherheit“, erläutert Marco Oehler, Technischer Leiter der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Prüfung für Sicherheit und Umweltschutz

Bei der HU sind zehn Baugruppen mit Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen beschrieben. Das reicht von Licht- und Bremstechnik bis zu Abgaswerten und Lärmemission. Das komplette Feld spiegelt die Vielfalt sicherheits- und umweltrelevanter Punkte beim Zustand eines Kraftfahrzeugs wider.

Zunehmende Rolle der Elektroautos

Stetig wächst der Anteil batterieelektrischer Personenwagen an der Hauptuntersuchung. Hier ist 2023 für die Prüforganisationen ein Meilenstein: Im Jahr 2020 sind in der Bundesrepublik erstmals mehr als 100.000 batterieelektrische Autos (BEV) neu zugelassen worden. Diese absolvieren 2023 ihre erste HU. Die GTÜ-Prüfingenieure sind darauf gut vorbereitet: „Unsere Experten sind für die HU der ganzen Bandbreite der Antriebe qualifiziert – von rein batterieelektrischen Fahrzeugen bis zum klassischen Verbrenner“, sagt Marco Oehler. Das Know-how ist enorm wichtig für die Zukunft. Zurzeit machen batterieelektrische Fahrzeuge aber noch weniger als 0,5 Prozent der von der GTÜ ausgeführten Hauptuntersuchungen aus.

Nächster HU-Termin steht fest

Seit 1990 führen die GTÜ-Partner Hauptuntersuchungen aus. 2022 waren es rund 4,8 Millionen Prüfungen. Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das für die HU entscheidende Regelwerk ist die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Sie legt im Paragraf 29 „Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger“ die Rahmendaten fest. Der Termin der nächsten anstehenden HU lässt sich an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. Zudem ist er in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt, landläufig „Kfz-Schein“ genannt.

Gute Vorbereitung zahlt sich aus

Die Hauptuntersuchung durch Profis wie die GTÜ-Prüfingenieure ist wichtig für Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Aber jeder einzelne Autofahrer kann selbst zu diesen Zielen beitragen, indem er sein Fahrzeug regelmäßig in Augenschein nimmt. Gerade vor einer anstehenden HU lohnen sich diese Kontrollen auch für den Laien.

Eine Checkliste für die Vorbereitung des eigenen Personenwagens für die HU gibt es auf der Webseite der GTÜ: https://www.gtue.de/de/gtu/publikationen/checklisten/fur-pkw/download-checkliste-pkw.