Ein starker Partner für die Zukunft: GTÜ feiert 15 Jahre Technischen Dienst

Am 23. Dezember 2009 wurde die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst benannt – ein Meilenstein. „Seitdem prüfen die Experten des Technischen Dienstes, ob Einzelfahrzeuge, Typenreihen oder einzelne Komponenten konform sind zu nationalen und europäischen Zulassungsvorschriften. Ist alles in Ordnung, steht einer Betriebserlaubnis oder EU-Genehmigung nichts im Weg“, erläutert Johannes Pienau, Leiter Technischer Dienst der GTÜ. „Dafür steht unser Motto ‚Wir bringen Ihr Fahrzeug auf die Straße‘.“

Innovation und Vielfalt – die Prüfleistungen

Werkstätten, Autohäuser, Fahrzeughersteller, Kfz-Zulieferer, Importeure oder Privatpersonen greifen auf die Dienstleistungen des Technischen Dienstes zurück. Der Schwerpunkt der GTÜ selbst auf diesem Gebiet liegt hauptsächlich auf Endkunden, also beispielsweise Autohäuser und private Fahrzeughalter. Auf Automobil- und Aufbauhersteller sowie Kfz-Zulieferer hat sich der Technische Dienst ATEEL S.à.r.l. spezialisiert, ein Tochterunternehmen der GTÜ-Gruppe. Das Ziel ist stets, höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten.

800 Expertinnen und Experten bundesweit im Einsatz

Hinter dem Erfolg stehen Menschen: Rund 800 Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes setzen täglich ihr Fachwissen ein. Einer davon ist GTÜ-Partner Patrick Kohl. Er ist seit fast elf Jahren Unterschriftsberechtigter. Was ihm an der Tätigkeit besonders viel Spaß macht? „Sie erfordert eine Kombination aus Technik-Know-how und Rechtswissen. Und es wird nie langweilig – die Bandbreite der Prüfaufgaben ist immens“, sagt er. „So hatte ich mal einen Kunden, der ein Allradmotorrad auf die Straße bringen wollte. Das war eine spannende Sache. Es war tatsächlich in allen Details rechtskonform und damit zulassungsfähig“, freut er sich noch heute.

Durchbruch im Jahr 2019

„Ganz wichtig war eine Gesetzesänderung im Jahr 2019: Seitdem dürfen auch Technische Dienste sogenannte Vollgutachten und Einzelabnahmen erteilen“, erzählt Kohl und verweist damit auf die Begutachtungen gemäß gemäß § 19 StVZO und § 21 StVZO. Wie sich diese auswirke? „Beispielsweise für Tuning-Fans stehen wir seitdem zur Verfügung, um einen aufwendigen Heckspoiler oder andere Anbau- oder Einbauteile zu prüfen.“ Auch die Zulassung selbst ausgebauter Wohnmobile gehört zum Portfolio. Oder Ausnahmegutachten für unüblich große Fahrzeuge, die auf öffentlicher Straße bewegt werden, etwa Mähdrescher. Mitunter unterstützt er die GTÜ-Zentrale bei der Konstruktion verbesserter Prüfmittel, etwa zur Lenkkraftmessung – und liebt solche Tüftelei. „Das sind typische Ingenieursaufgaben. Sie machen einfach Spaß.“

Qualifizierung angehender Unterschriftberechtigter

Man merkt: Patrick Kohl hat Freude an seiner Tätigkeit. Daher ist er auch an der GTÜ-Akademie in der Aus- und Weiterbildung von Unterschriftsberechtigten tätig. „Das ist eine Herzensangelegenheit von mir: Wissen weitergeben und erleben, wie es ankommt und umgesetzt wird.“

Immer am Puls der Zeit

Die Anforderungen an die Fahrzeugtechnik entwickeln sich rasant, und der Technische Dienst der GTÜ bleibt stets am Ball. Zukunftsthemen wie Cyber-Security, Elektromobilität und autonome Systeme sind längst fester Bestandteil der Prüfungen. Unterstützt von modernen Tools wie dem Produktionssystem GTÜ+ und einer hochkompetenten Fachhotline stellt die Prüforganisation sicher, dass auch komplexe Fragestellungen souverän gemeistert werden.

15 Jahre Erfahrung – ein Grund zum Feiern

Das jetzige Jubiläum ist Anlass für einen Rückblick, vor allem jedoch ein Ansporn für die Zukunft. „Der Erfolg basiert auf dem herausragenden Fachwissen der Experten und ihrer Leidenschaft für Service, Qualität und Sicherheit. Mit diesem Engagement wird der Technische Dienst auch in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten – und dafür sorgen, dass Fahrzeuge sicher und zuverlässig unterwegs sind“, sagt Johannes Pienau.

Startklar für 2025: Wichtige rechtliche Neuerungen im Straßenverkehr

Das Jahr 2025 bringt neue Vorschriften für Autofahrer, Motorradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Die GTÜ empfiehlt, sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut zu machen, um Bußgelder und unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Überblick.

Führerscheinumtausch: Was jetzt gilt

Wer 1971 oder später geboren ist und noch den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt, sollte handeln: Bis zum 19. Januar 2025 muss dieser in den fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Andernfalls droht ein Verwarngeld von mindestens 10 Euro.

Wann zur nächsten Hauptuntersuchung?

Mit einer orangefarbenen HU-Plakette auf dem Kennzeichen muss man 2025 zur nächsten Hauptuntersuchung und erhält nach erfolgreicher Prüfung eine gelbe Plakette für frische zwei Jahre. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten ab 2025 eine braune Plakette, denn sie müssen erst drei Jahre später wieder zur HU.

Anforderungen an Winterreifen

Seit Oktober 2024 sind bei als Winter- und Ganzjahresreifen nur noch Pneus mit dem „Alpine“-Symbol erlaubt. Das Logo zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel. „M+S“-Reifen, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Reifen mit beiden Bezeichnungen dürfen weiterhin gefahren werden.

Neue Regelung bei Motorradreifen

Für Motorradreifen endet eine Übergangsfrist. Wer noch mit Reifen fährt, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, benötigt ab 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist bei Kontrollen vorzuweisen. Neuere Reifen erfordern keine Einzelabnahme, wenn die Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen. Abweichungen erfordern eine Abnahme durch eine Prüforganisation. Die GTÜ-Partner stehen dafür bereit.

Verpflichtende Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge

Wohnmobile und Wohnwagen beispielsweise mit Gasherd oder Gasheizung müssen ab Juni eine verpflichtende Gasprüfung nachweisen. Diese muss alle zwei Jahre erneuert werden und kann bei den GTÜ-Partnern durchgeführt werden.

Umwelt und Kosten: CO₂-Steuer und neue Normen

Der Klimaschutz bleibt auch 2025 ein zentrales Thema. Dabei muss man sich auf höhere Treibstoffpreise einstellen, da die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne steigt – plus Mehrwertsteuer. Für neu zugelassene Motorräder gelten ab Januar die strengen Vorgaben der Euro-Norm 5+, um die Umweltbelastung weiter zu reduzieren.

Die GTÜ steht auch 2025 als verlässlicher Partner zur Seite. Egal ob Hauptuntersuchung, Gasprüfung oder Reifenabnahme – die Prüfingenieure der GTÜ sorgen für Sicherheit und Umweltschutz.

Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Vorschriften und vermeiden Sie unnötige Bußgelder. Gute Fahrt ins Jahr 2025!

Klassische Fahrzeuge – modernes Wissen

Neue GTÜ-Broschüre „Ratgeber Klassiker“

Lebensart, Leidenschaft und Technik: Das ist die Welt der Oldtimer und Youngtimer auf zwei und vier Rädern. Diese Faszination untermauert die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH mit fundiertem Wissen: Der neue „Ratgeber Klassiker“ ist nicht einfach nur eine Sammlung von Informationen. Sie ist eine Schatzkiste, gefüllt mit 124 Seiten an Wissen, Tipps und Expertenratschlägen und konzipiert im Stil eines einladenden Magazins. Von der genussvollen Ausfahrt mit dem Klassiker bis hin zu Reparatur- und Restaurierungshinweisen bietet der Leitfaden eine umfassende Beratung für alle Facetten des Oldtimer-Hobbys.

Wachsende Begeisterung für historische Fahrzeuge

In Deutschland sind derzeit mehr als 700.000 Pkw im Alter von mehr als 30 Jahren als Oldtimer zugelassen. „Dies verdeutlicht die große Begeisterung für historische Fahrzeuge und ihren Stellenwert. Unsere neue Broschüre zielt darauf ab, dieses Interesse zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit dieser Fahrzeuge zu gewährleisten – denn obgleich Oldtimer durchschnittlich nur 3.200 Kilometer pro Jahr zurücklegen, ist ihre Sicherheit unerlässlich“, sagt Thomas Emmert, Geschäftsführer der GTÜ.

Von praktischen Tipps bis hin zu rechtlichen Hinweisen

Der Ratgeber deckt eine breite Themenpalette ab: Beratung zum Fahrzeugimport, Zulassungsverfahren in Deutschland, Erhalt von Patina, Pflege der Originalsubstanz, richtige Reifenauswahl, historisch korrektes Tuning und Umgang mit der Elektronik in Youngtimern sind einige Beispiele. Besonders wertvoll sind die Expertentipps für die Planung und Ausführung von Reparaturen und Restaurierungen sowie Hinweise zur erfolgreichen Hauptuntersuchung und zum richtigen Einlagern der Fahrzeuge, um Standschäden zu vermeiden.

GTÜ: Mehr als nur Hauptuntersuchungen

Die GTÜ ist weit mehr als eine Prüforganisation für die Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung. Sie bietet Vollgutachten, Einzelabnahmen und weitere Dienstleistungen an, die den Alltag mit klassischen Fahrzeugen sicherer machen. Für die Fahrzeugzulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen oder für das Fahren mit einem roten 07-Kennzeichen sind Oldtimer-Gutachten der GTÜ-Sachverständigen unerlässlich. Diese Fahrzeuge müssen nicht nur mindestens 30 Jahre alt sein, sondern auch bestimmte Zustandskriterien erfüllen.

Bei vielen GTÜ-Partnern vor Ort erhältlich

Der GTÜ „Ratgeber Klassiker“, Ausgabe 2024, ist bei vielen GTÜ-Partnern im gesamten Bundesgebiet erhältlich. Mit diesem Leitfaden gewappnet, steht dem Fahrspaß und der Sicherheit bei der Nutzung klassischer Fahrzeuge nichts mehr im Wege.