- 30. November 2023
- Sicherheit & Praxis
- Rüdiger Abele
Weihnachtsbaumtransport, froh und munter
Ladungssicherheit ist Pflicht, sonst drohen Bußgelder –
Auftakt zur Blog-Weihnachtsserie
Weihnachten fährt auch am GTÜ-Blog nicht so einfach vorbei. Denn Autos spielen vor und während der Festtage durchaus ein Rolle – und nicht bloß, wenn sie als Spielzeug unterm Christbaum liegen. Deshalb widmen wir uns dem Thema in einer Mini-Serie. Mal nützlich, mal nachdenklich, mal fröhlich.
Im ersten Teil geht es darum, wie der Baum am besten und sichersten nach Hause transportiert wird.
Mancher hat ihn schon, andere kaufen ihn in ein paar Tagen: den Weihnachtsbaum. Mancher erwirbt ihn beim Händler gleich um die Ecke und trägt ihn zu Fuß nach Hause. Andere bestellen im Internet und erhalten einen großen Karton bis vor die Tür geliefert – durchaus eine bequeme Sache. Doch was gilt es zu beachten, um den Weihnachtsbaum sicher per Auto oder Fahrrad zu transportieren? Sieben Tipps der GTÜ für den Start in die Festtage.
7 – Transport im Auto
Bei vielen Autos lassen sich die Rücksitze umklappen. Bei manchen zusätzlich die Lehne des Beifahrersitzes – dann passt selbst ein längerer Baum ins Auto. Das untere Ende des Stammes sollte nach vorn zeigen. Liegt eine Decke oder eine Folie darunter, erleichtert dies die spätere Fahrzeugreinigung.
6 – Ladungssicherung
Spanngurte sichern den Weihnachtsbaum – bitte auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum. Dabei das untere Baumende mit Gurt umwickeln und so fixieren. Das verhindert ein Verrutschen nach vorn, gerade bei starkem Bremsen.
5 – Warnsignale bei Überlänge
Ist der Baum zu lang und ragt deshalb hinten aus dem Kofferraum heraus: Rücklichter und Kennzeichen darf er keinesfalls verdecken. Bei mehr als einem Meter Überstand muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein; bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Fehlt dieses deutliche Warnsignal, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Maximal anderthalb Meter darf eine Ladung über das Heck hinausreichen. Vorsicht: Bei einem Kombi mit nicht ganz geschlossener Heckklappe dringen meist giftige Abgase aus dem Auspuff ins Fahrzeuginnere.
4 – Transport auf dem Autodach
Auf dem Dach wird der Weihnachtsbaum mit Spanngurten an der Dachreling verzurrt. Zusätzlichen Halt geben Querträger, die außerdem den Fahrzeuglack schonen, weil der Baum nicht direkt auf dem Fahrzeug liegt. Generell gilt: ist der Baum nicht verkehrssicher verstaut, kostet es ein Bußgeld von 35 Euro. Sind zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 60 Euro fällig plus ein Punkt im Zentralregister. Auch deshalb ist der Transport auf dem Autodach ganz ohne Reling oder Dachträger nicht empfehlenswert, obwohl er nicht grundsätzlich verboten ist. Verkehrssicherheit geht vor.
3 – Gefährdung anderer ausschließen
Der Weihnachtsbaum darf selbst bei starkem Bremsen oder plötzlichen Ausweichmanövern keinesfalls verrutschen. Der ADAC hat einen Crashversuch mit einem schlecht gesicherten Baum durchgeführt. Resultat: Bei einer Vollbremsung wird dieser zum Geschoss, fliegt nach vorn vom Auto weg und kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.
2 – Baum verpacken
Zur Ladungssicherung gehört auch, dass sich im Fahrtwind keine Nadeln oder Äste lösen und umherfliegen können. Somit: Der Baum muss eingepackt sein. Was in vielen Fällen der Händler erledigt, der ihn in ein Netz hüllt.
1 – Transport auf dem Fahrrad
Wer seinen Weihnachtsbaum liebt, der schiebt: Dieser Satz hat hohen Wahrheitsgehalt für den Transport auf dem normalen Fahrrad. Bereits das verkehrssichere Radeln mit einer so großen Fracht grenzt an Artistik. Der Baum darf aber bei keinem Manöver verrutschen oder gar herabfallen. Zurrgurte sind also auch auf dem Fahrrad unerlässlich. Große Bäume müssen der Länge nach transportiert werden: Seitlich darf Ladung maximal 40 Zentimeter ohne zusätzliche Warnbeleuchtung herausragen. Etwas besser geeignet sind Lastenräder. Die Sicht in alle Richtungen darf durch den Baum nicht beeinträchtigt werden.