Was tun bei Schäden nach dem Unwetter?

Auf die Versicherung und richtiges Handeln kommt es an

Kurz und sehr heftig – so schlagen Starkregen, Hagel oder auch Stürme zu. Meist ist sind die Unwetter lokal begrenzt, doch wo sie eintreten, geht auch auf wenig Fläche oft vieles kaputt. Auch Autos sind häufig betroffen. Die GTÜ fasst wichtige Eckpunkte zusammen, die bei der Regulierung diverser Schadenereignisse eine Rolle spielen.

Elementarschäden

Unter diesen Begriff fällt alles, was von Naturgewalten verursacht wird. Dabei kann es sich um Hagel handeln, der Autos übel verunstaltet. Oder um Wasserschäden, wenn ein Fahrzeug durch einen über die Ufer getretenen Bach geflutet wird. In diese Kategorie fallen ebenso während eines Sturms aufs Auto herabstürzende Äste oder gar umgeknickte Bäume, die das Fahrzeug schwer beschädigen. Weitere Stichworte für Elementarschäden: Blitzeinschlag, Erdrutsche, Erdbeben oder Schneemassen, die vom Hausdach auf einen Wagen stürzen.

Teilkaskoversicherung

Für dieses weite Feld der Elementarschäden kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Sie muss über die Haftpflichtversicherung hinaus abgeschlossen werden. In den Verträgen ist in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung aufgeführt, die der Fahrzeughalter zu übernehmen hat. Die Kosten für die Versicherung ändert sich durch einen Schadensfall nicht, somit ist auch der Schadenfreiheitsrabatt nicht betroffen.

Vorgaben und Ausnahmen

Einschränkungen gibt es allerdings: In vielen Verträgen ist zum Beispiel festgehalten, dass ein Fahrzeug vor einem angekündigten Unwetter ordnungsgemäß abgestellt sein muss oder dass der Schaden nicht vermeidbar war. Letzteres trifft zu, wenn ein Auto während der Fahrt plötzlich von Hagelkörnen getroffen und beschädigt wird. Die Vorgaben können zum Streit über Leistungen führen. Kritisch wird es beispielsweise für Versicherungskunden, wenn ihr Auto trotz konkreter Hochwasserwarnungen nicht in Sicherheit gebracht wurde.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt zum Zuge, wenn ein Auto während der Fahrt durch die Fluten Schaden nimmt. Dann nämlich liegt ein Eigenverschulden vor, was diese Sparte der Versicherung abdeckt. Grob fahrlässig sollte allerdings nicht gehandelt werden. Zum Beispiel wenn ein Fahrer sehenden Auges in tief stehendes Wasser – beispielsweise in einer Unterführung – steuert und das Auto aufgrund der Flut stehenbleibt. Auch aus diesem Blickwinkel ist es also sinnvoll, überschwemmte Straßen zu meiden. Ganz abgesehen davon, dass von Wasser verursachte Schäden an Mechanik oder Elektronik oft nur zu hohen Kosten repariert werden können. Reicht das Wasser bis zu den Seitenscheiben, ist sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten.

Immer wichtig: Schäden dokumentieren

Haben Naturgewalten von Hagel bis Hochwasser ein Auto beschädigt, ist eine ausführliche Dokumentation der Situation wichtig. Eine Handykamera bietet da gute Dienste, dazu gilt es Ort und Uhrzeit zu notieren. Mit diesen Daten ist die Versicherung möglichst rasch zu informieren. Geht es um einen Hagelsturm, der zahlreiche Fahrzeuge in einem lokalen Umfeld getroffen hat, organisieren die Versicherer in vielen Fällen eine Halle. Dort werden die Autos von Experten geprüft, zum Beispiel von Gutachtern der GTÜ. Die Kosten übernimmt in den meisten Fällen die Versicherung. Wichtig: Vor der Begutachtung sollte nicht mit Instandsetzung der Unwetterschäden begonnen werden.

Prüfung durch Sachverständige

Sachverständige wie die GTÜ-Spezialisten arbeiten neutral und unabhängig. Sie erkennen dank technischer Ausrüstung auch Schäden, die mit bloßem Auge kaum auszumachen sind. Aus den Gutachten gehen Schadensart wie Schadenshöhe hervor. Diese Summe wird entweder an die Werkstatt überwiesen, die den Schaden repariert. Geht es nur um optische Mängel, kann sich ein Fahrzeughalter die Summe mit gewissen Abzügen ausbezahlen lassen. Er muss danach eine Wertminderung seines Fahrzeugs beim Wiederverkauf in Kauf nehmen und bis dahin mit den optischen Mängeln leben.