Warnung vor Übermut hinterm Steuer

Führerscheinneulinge unter besonderer Beobachtung. 

Die große Freiheit winkt – mit Probezeit

Sie erinnern sich vielleicht noch: In früheren Jahren war die Führerscheinprüfung für viele junge Menschen so bedeutsam wie der Schulabschluss. Mindestens. Möglichst zum 18. Geburtstag sollte die große Freiheit winken. Ganz nach dem Motto: Ich geb‘ Gas, ich will Spaß! Zugegeben, der Auto-Hype hat nachgelassen. Doch für viele Neulinge auf dem Fahrersitz bleibt der Führerschein eine Notwendigkeit, sie schätzen nach wie vor die Unabhängigkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit so ziemlich jeden Ort in der näheren oder auch ferneren Umgebung erreichen zu können. Vor allem im ländlichen Raum bietet das Auto Möglichkeiten, die keine öffentliche Verkehrsverbindung bieten kann. Damit diese Freude nicht rasch wieder getrübt wird, fasst die GTÜ einige wichtige Punkte für Fahranfänger nochmal zusammen. Manche mögen selbstverständlich sein – sind aber vielleicht nicht stets bewusst.

Fahranfänger sind besonders gefährdet

Es gibt einen ernsthaften Grund für die mahnenden Worte der Überwachungsorganisation an die meist jungen Frauen und Männer, die ihre ersten Kilometer hinter dem Steuer bewältigen: Keine Gruppe ist im Straßenverkehr so gefährdet wie die Führerscheinneulinge. Aus vielen Statistiken geht bedrückend eindeutig hervor, dass Fahranfänger überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt sind.

Probezeit nicht gefährden!

Der Gesetzgeber hat auf die Gefahren reagiert und Regelungen getroffen. Dreh- und Angelpunkt ist die zweijährige Probezeit. Wie sich Verstöße auswirken, ist in zwei Kategorien sortiert (siehe Infokasten). So gilt beispielweise für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wer sich nicht daran hält, begeht einen A-Verstoß, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen und ebenso mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister, der während der Probezeit nicht abgebaut werden kann. Hinzu kommen eine verpflichtendes Aufbauseminar sowie eine um weitere zwei Jahre verlängerte Probezeit. Beides trifft Fahrer generell, wenn sie einmal einen A-Verstoß oder zweimal einen B-Verstoß begangen haben. Zur Beruhigung: Falschparken oder geblitzt werden mit weniger als 20 km/h belasten den Geldbeutel, haben aber keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Umsichtiges Fahren schützt

Es mag banal klingen: Erfahrung kann vor gefährlichen Situationen schützen. „Führerscheinanfänger sollten durchaus häufig das Steuer übernehmen und so mehr Erfahrung sammeln“, betonen die Experten der GTÜ. Sie warnen allerdings vor Selbstüberschätzung. Wer früh glaubt, sein Fahrzeug in allen Verkehrssituationen zu beherrschen, ist besonders gefährdet. Zumal erwiesen ist, dass junge und im Straßenverkehr ungeübte Menschen Gefahren und Risiken zunächst nicht immer richtig einschätzen können. Wer mit Bedacht und Umsicht fährt, schützt sich und andere und lernt mit jedem zurückgelegten Kilometer hinzu. Oft steigt parallel dazu die Freude am Fahren. Wenn sich Erfahrung gegen den Übermut durchsetzt, sind Fahranfängerinnen und Fahranfänger auf dem richtigen Weg. 

Empfehlung Fahrsicherheitstraining

Was Führerscheinneulingen ganz sicher hilft und allen anderen ebenso: ein Fahrsicherheitstraining. Die GTÜ empfiehlt es ausdrücklich. Ein solcher Kurs trägt erheblich zu einer sicheren Fahrzeugbeherrschung in kritischen Situationen bei. Geübt wird auf einem speziellen Trainingsgelände mit unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen. Die meisten Absolventen fühlen sich anschließend im realen Straßenverkehr sicherer: Wer richtig zu reagieren weiß, meistert kritische Situationen besser als ungeübte Fahrer. Knapp bei Kasse? Ein Fahrsicherheitstraining eignet sich bestens als Geburtstagsgeschenk von Eltern oder Großeltern für die stolzen Besitzer der ersten Fahrerlaubnis.

Fahranfänger-Schutz mit zwei Buchstaben

A oder B: Hinter den beiden ersten Buchstaben des Alphabets sortieren sich unterschiedlich gewichtet Verkehrsverstöße von Fahranfängern ein. Zu den A-Delikten gehören neben Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch Vergehen wie die unterlassene Hilfeleistung bei verunfallten Personen, Nötigung wie etwa ein zu dichtes Auffahren oder gar Fahrerflucht. In die A-Kategorie fällt auch, wenn ein Bagatellschaden nicht gemeldet wird. Die Liste ist recht umfangreich, Nichtbeachten der Vorfahrt gehört ebenso dazu wie falsches Überholen oder zu schnelles Fahren über Zebrastreifen. Beispiele aus der Liste der B-Delikte sind unerlaubtes Parken, eine ungesicherte Ladung, die Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz oder auch das Fahren ohne Licht bei widrigen Sichtverhältnissen wie Regen, Schnee oder starkem Regen.