Wann muss der Camper zur Hauptuntersuchung?

Ob Wohnmobil oder Caravan – es gibt klare Regeln.

Der Caravaning-Sommer kann kommen

Der Campingboom ist ungebrochen: Immer mehr Menschen begeistern sich für den Urlaub mit Wohnmobil und Wohnwagen und genießen die ganz besondere Atmosphäre des Unterwegsseins mit dem eigenen Zuhause auf Rädern. Entsprechend hoch waren die Neuzulassungen im vergangenen Jahr: In Deutschland wurden insgesamt rund 107.000 Freizeitfahrzeuge gekauft. Dabei waren besonders Wohnmobile gefragt, die um mehr als vier Prozent auf 81.420 Neuzulassungen zulegten.

Andere Fristen als beim Pkw

Und wie es bei einem Neuwagen so ist: Die Hauptuntersuchung ist nach drei Jahren fällig, oder? Ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht: „Die Fristen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie von den Terminen, die beim Personenwagen gelten. Nur bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen und bei Wohnwagen bis 0,75 Tonnen gilt die Regel, dass die erste HU nach 36 Monaten absolviert werden muss und danach alle 24 Monate, sagt Jeremias Bernhardt, Fachgruppenleiter im Kompetenzzentrum der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Je schwerer, desto häufiger

Bei schwereren Fahrzeugen ist es anders: Wohnmobile über 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen müssen von Beginn an und bis zum sechsten Betriebsjahr alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung und danach jährlich. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen bereits ab der Zulassung alle 12 Monate zur HU vorgeführt werden. Ähnlich ist es bei den Wohnwagen: Hier verlangt der Gesetzgeber für die Klasse über 0,75 Tonnen und bis 3,5 Tonnen eine HU alle 24 Monate und bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen alle 12 Monate. „Bei Freizeitfahrzeugen mit Saisonkennzeichen muss der Prüftermin im ersten Betriebsmonat nachgeholt werden, sollte die HU außerhalb des Betriebszeitraumes abgelaufen sein“, erläutert Jeremias Bernhardt.

Urlaub ohne Prüfungsangst

Furcht vor der Hauptuntersuchung braucht kein Camper zu haben. Denn wer bei seinem gut gepflegten Fahrzeug selbst einen ungefähr halbstündigen Check ausführt, kann viele mögliche Mängel prüfen und leicht selbst abstellen.

Die HU-Checkliste für Wohnwagen und Wohnmobile gibt es hier zum Download auf der GTÜ-Website.

Papiere dabei?

Zur Hauptuntersuchung sind einige Papiere mitzubringen, allen voran -die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Für besonderes Zubehör und Anbauten (wie z.B. Sonderräder, Mover, etc.) gibt es oft separate ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), diese Dokumente müssen ohnehin immer an Bord sein. Die Gasprüfung ist seit 1. April 2022 nicht mehr Teil der HU, sondern wird separat durchgeführt. Jedoch ist im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung zu prüfen und zu bewerten. Etwas vertrackt derzeit: Sie bleibt verpflichtend, den jetzigen Turnus jedoch hat der Gesetzgeber noch nicht abschließend geklärt. Daher empfiehlt es sich, die Gasprüfung weiterhin alle zwei Jahre kontrollieren zu lassen. Am einfachsten natürlich ebenfalls in der GTÜ-Prüfstelle an einem gemeinsamen Termin mit der HU. In diesem Fall sollte auch das gelbe Prüfheft, sowie eine ggfs. auf einem separaten Ausdruck erfolgte Erstbescheinigung der verbauten Gasanlage dabei sein.

Feriengefühle in der Prüfstelle

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Fahrzeuge oft sehr gepflegt sind. Das gilt vor allem für jene, die über die Wintermonate im Trockenen stehen und im Herbst ordentlich Winterfest gemacht wurden“, sagt Experte Bernhardt. „Einen positiven Eindruck hinterlässt der wichtige HU-Termin nach bestandener Prüfung aber nicht nur wegen der neuen Plakette: Viele GTÜ-Partner schätzen den Besuch der Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen auch deshalb, weil eigentlich jedes Fahrzeug mit vielen tollen Geschichten verbunden ist: Diese Erlebnisse – aber auch die Vorfreude auf die nächste Fahrt – teilen die Kunden gern mit den Fachleuten der GTÜ vor Ort. So kommt jedes Mal ein bisschen Ferienfeeling in die Prüfstelle.“

Klappe zu erst dann, wenn alles erfüllt ist…

Lust auf mehr zum Thema Caravaning? Weitere Informationen zu verschiedenen Themenschwerpunkten gibt es in unserer Caravan-Serie hier auf dem GTÜ-Blog:

Fünf GTÜpps für den Campingstart
Gut gebremst auf große Fahrt
Sicher beladen auf Campingtour
Mit Vollgas in die Ferien

Sicher verreisen mit Jeremias Bernhardt

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH unterstützt die Caravaning-Begeisterung mit ihrer Kompetenz zum Thema Sicherheit: Ab sofort ist ein informativer und spannender Caravaning-Ratgeber erhältlich, zugleich Band 1 einer neuen GTÜ-Ratgeberreihe. Zu haben ist er bei allen GTÜ-Partnern. Auf 100 Seiten enthält er kompaktes Wissen zu allen wichtigen Bereichen, unter anderem: Die zehn wichtigsten Caravan-Fakten im Check, ein Überblick zu den verschiedenen Fahrzeugen und Größen, Gebrauchtkauf, Grundausstattung, Bordtechnik und natürlich sicherheitsrelevante Themen wie Hauptuntersuchung, Gasprüfung, Fahren. An vielen Stellen geben die GTÜ-Experten außerdem Tipps aus ihrer umfangreichen Praxis. Weitere Infos gibt es hier auf der Website der GTÜ.