Vor dem Einkauf kommt das Einparken

Auf Parkplätzen gelten besondere Verkehrsregeln.

Weihnachtseinkauf – aber sicher

O Du Fröhliche? Beim Blick auf den Parkplatz des örtlichen Supermarktes kommt an einem Samstag im Advent erst einmal wenig vorweihnachtliche Stimmung auf: Sind denn die Parkbuchten wirklich alle belegt? Aber das ist längst nicht alles: zahlreiche andere Autos suchen ebenfalls nach einem Parkplatz, Fußgänger laufen kreuz und quer über das Gelände, viele von ihnen schieben einen Einkaufswagen vor sich her. Hektik und Anspannung sind unerwünschte, aber zuverlässige Begleiter.

Kann man sich in diesem Trubel wenigstens darauf verlassen, dass die üblichen Verkehrsregeln gelten, wie zum Beispiel „rechts vor links“? Nein, das wäre ein Trugschluss, warnt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Denn auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt zwar die Straßenverkehrsordnung (StVO). Allerdings kommen hier andere Regeln zum Tragen als im Straßennetz. Grund dafür ist, dass Parkbuchten und Fahrspuren von Parkplatzanlagen als Rangierfläche angesehen werden. Deshalb gilt hier grundsätzlich §1, Absatz 1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. 

Fünf GTÜ-Tipps rund um das Parken für den Weihnachtseinkauf

1 – Umsicht

Je dichter und aufgeregter der Parkplatzverkehr ist, desto wichtiger ist ein vorausschauendes und defensives Fahren. Dazu gehört, dass Autofahrer alle anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam beobachten. Selbst wenn es dafür keinen StVO-Paragrafen gibt: Beim Abbiegen oder dem Kreuzen einer Fahrspur bei Gegenverkehr sollten man sich durch gegenseitigen Blickkontakt und Gesten über die Vorfahrt verständigen. 

2 – Schrittgeschwindigkeit

Schneller als fünf bis zehn km/h sollte auf dem Parkplatz nicht gefahren werden. Das gilt als flotte Schrittgeschwindigkeit. Bei diesem Tempo lässt es sich auch in komplexen Verkehrsräumen wie einem Supermarktparkplatz rechtzeitig auf unvorhergesehene Situationen reagieren. 

3 – Parkzeit

Viele Supermärkte geben eine maximale Parkzeit auf ihren Stellflächen vor. Gerade bei unbekannten Einkaufsorten sollte man sich deshalb orientieren: Gibt es entsprechende Hinweisschilder? Wie lange darf ich parken? Muss ich eine Parkscheibe hinter die Frontscheibe legen? Wer die vorgegebenen Regeln nicht einhält, kann vom Besitzer der Parkfläche mit einer Vertragsstrafe belegt werden. 

4 – Einkaufswagen

Ein Risiko für Unfälle geht auf Supermarktparkplätzen auch von einer Fahrzeuggattung aus, die hier in Flottenstärke vorkommt: dem Einkaufswagen. Macht sich eines dieser Vehikel beim Beladen des eigenen Wagens selbstständig und rollt davon, kann es an anderen Fahrzeugen Schäden wie Kratzer und kleine Beulen verursachen. Die Haftung trägt dann der jeweilige Kunde, allerdings nicht über die Kfz-Haftpflicht, sondern durch die Privathaftpflicht.

5 – Ausfahrt

Gleich ob Parkplatz, Tiefgarage oder Parkhaus: Wer seinen Weihnachtseinkauf hinter sich gebracht hat, möchte so schnell wie möglich die Heimfahrt antreten. Doch auch hier gilt bis zum Ausfahren in den öffentlichen Straßenraum, besondere Umsicht walten zu lassen: Wer stets bremsbereit ist, kann auf Fußgänger und auf ein- oder ausparkende Autos einfach besser reagieren.

Fröhliches Einkaufen!