- 13. August 2024
- Sicherheit & Praxis
- Elmar Brümmer
Unfall mit dem Auto: Und nun? Was tun!
Nicht zu helfen, ist die schlechteste Form der Hilfe.
Schon wer einen Verkehrsunfall beobachtet oder miterlebt, bekommt zunächst einen gehörigen Schreck. Danach aber ist entscheidend, dass das einsetzt, auf das Versicherer, Autoclubs, Hilfsdienste und auch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in solchen Situationen verweisen: Die Rettungskette.
Zuerst sich selbst absichern
Ganz wie in Flugzeug, wo erst die Erwachsenen die Sauerstoffmasken über Mund und Nase ziehen sollen, um dann erst Kindern und Älteren zu helfen, gilt auch nach einem Verkehrsunfall zunächst die Selbsthilfe. Wer als Ersthelfer an einem Unglücksort eintrifft, sollte zunächst sich und andere Verkehrsteilnehmer vor weiteren Schäden schützen – selbst wenn man als Ersthelfer automatisch unfallversichert ist.
Immer der Rettungskette entlang
Sind Autos in das Geschehen involviert, beginnt die Rettungskette damit, dass die Warnblinkanlagen eingeschaltet und von den Helfern Warnwesten übergezogen werden. Am besten gleich das Smartphone, Warndreiecke und Verbandskasten greifen. Parallel zum Versuch, sich einen Überblick über die Gefahrenlage zu verschaffen, muss die Unfallstelle abgesichert werden.
Die wichtigste Nummer ist die 112
Je früher ein Notruf abgesetzt wird, je besser – das kann Leben retten. Dazu wird die europaweite Notrufnummer 112 gewählt. Die wichtigsten Fragen und Hinweise, die es zu beachten gilt: Was ist passiert? Wo hat sich der Unfall ereignet? Wie viele Menschen sind verletzt? Ist die Art und Schwere der Verletzungen erkennbar? Möglichst Ruhe bewahren, und die Rückfragen der Rettungsstelle abwarten.
Keiner kann sich leisten, nicht zu helfen
Nach dem der Notruf abgesetzt und die Unfallstelle abgesichert ist, kann Personen aus dem Gefahrenbereich geholfen werden. Sind Verletzungen bei Unfallopfern erkennbar, müssen „Erste Hilfe“-Maßnahmen geleistet werden. Behandeln Sie Unfallopfer vorsichtig, nicht immer ist die Art oder Schwere der Verletzung gleich erkennbar. Als Ersthelfer ist man zur Hilfe verpflichtet, das Schlimmste wäre es, nichts zu tun. Wer bei Unglücksfällen nicht hilft, obwohl das zuzumuten gewesen wäre, kann wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt und mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt werden. Man muss sich dabei, beispielweise wenn Autos brennen, aber nicht selbst in Gefahr bringen.
Wissen Sie noch, wie Erste Hilfe geht?
Ein paar Basics zur Ersten Hilfe: Bewusstsein der Person prüfen! Reagiert das Opfer nicht auf das Ansprechen oder ein Rütteln an der Schulter – Atmung prüfen! Hebt und senkt sich der Brustkorb normal, obwohl die Person bewusstlos ist, muss sie in eine stabile Seitenlage gebracht werden. Lässt sich keine Atmung feststellen, beginnt die Wiederbelebung mit Herzmassagen. Das hat jeder, der einen Führerschein gemacht hat, im Erste-Hilfe-Kurs gelernt. Bei wem die Fahrschule schon etwas länger her ist, der sollte sein Wissen auffrischen – das kann lebensrettend sein.
Links, die Leben retten können
Das Deutsche Rote Kreuz hat zudem die wichtigsten Sofortmaßnahmen zur Rettung aus der Gefahrenzone übersichtlich hier aufgelistet: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verkehrsunfall/retten-aus-gefahrenzone-erste-hilfe/
Vom ADAC gibt es eine Liste mit den Grundbegriffen der Ersten Hilfe, so kann auch als PDF heruntergeladen werden:
https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/vorsorge/erste-hilfe-massnahmen/