- 30. Juli 2024
- Sicherheit & Praxis
- Jessica Manyas
Sicherheit im Stau: Die Rettungsgasse
Drei Regeln und drei Tipps für die Autobahn
Staus auf unseren Straßen sind nicht nur eine nervige Angelegenheit, sondern können auch lebensgefährlich sein. Besonders wenn Rettungsfahrzeuge wegen hohem Verkehrsaufkommen oder Baustellen nicht rechtzeitig zu Notfalleinsätzen gelangen können. Eine korrekt gebildete Rettungsgasse ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um im Notfall Leben zu retten. Die GTÜ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Warum ist die Rettungsgasse so wichtig?
Die Rettungsgasse, im Juristendeutsch „ein notwendiger Fahrstreifenzwischenraum“ ermöglicht es der Polizei, den Rettungsdiensten und Abschleppunternehmen, schnell voranzukommen und sofortige Hilfe zu leisten. Häufig stehen Leben auf dem Spiel. Fehlt die Rettungsgasse oder ist falsch gebildet, werden Rettungsarbeiten verzögert und die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet. Diese Maßnahme ist nicht nur eine Regel, sondern auch entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr.
Wie wird eine Rettungsgasse richtig gebildet?
Die Bildung einer Rettungsgasse ist eindeutig geregelt.
- Bei zwei Fahrspuren ist die Rettungsgasse zwischen der linken und rechten Fahrspur.
- Bei drei Fahrspuren Rettungsgasse zwischen der linken und mittleren Fahrspur.
- Bei vier Fahrspuren Rettungsgasse zwischen der linken Fahrspur und dem Fahrstreifen daneben.
Zum Merken gibt es hierfür eine einfache Daumenregel: Blick von oben auf die rechte, gespreizte Hand, Daumen nach links und Finger nach rechts. So entspricht jeder Finger einem Fahrstreifen.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Um die Einhaltung der Rettungsgasse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber strenge Bußgelder eingeführt. Wer die Rettungsgasse nicht richtig bildet oder Einsatzfahrzeuge behindert, riskiert Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Im Stau sonst noch wichtig:
Nicht aussteigen: Auf Autobahnen darf das Fahrzeug nur zur Sicherung einer Unfallstelle verlassen werden.
Warnblinklicht einschalten: Bei der Annäherung an ein Stauende sollte das Warnblinklicht verwendet werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge vor dem Stauende zu warnen.
Standstreifen freihalten: Das gilt grundsätzlich. Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Polizei kann das Befahren des Standstreifens anordnen oder es kann vorkommen, dass aus Platzgründen keine andere Möglichkeit zur Bildung einer Rettungsgasse besteht, ohne den Standstreifen zu nutzen.