- 30. März 2023
- Sicherheit & Praxis
- Peter Thomas
Maskenpflicht im Kasten?
Was die neue DIN-Norm für Verbandkästen in der Praxis bedeutet.
In diesem Frühjahr wurden die meisten in der Pandemie geltenden Maskenpflichten im Alltag aufgehoben. Anders sieht es im Kraftfahrzeugverbandkasten aus: Dieser muss künftig auch zwei staubsicher verpackte OP-Masken enthalten. Die entsprechende Norm DIN 13164:2022 trat 2022 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ist diese seit 01. Februar 2023 bindend.
Wo unterscheiden sich DIN-Norm und StVZO?
Also alles klar mit der Maskenpflicht im Verbandkasten? Nicht wirklich – zumindest nicht für Autofahrer. Denn für sie gilt nicht die DIN-Norm. Diese müssen die Hersteller einhalten. Für Autofahrer ist die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entscheidend. Und weil diese noch nicht auf den neusten Stand gebracht worden ist, wird noch immer auf die Normblätter der DIN 13164 von Januar 1998 oder Januar 2014 verwiesen. Und darin ist natürlich von OP-Masken keine Rede.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Stecken Autofahrer jetzt in einer Zwickmühle, wenn sie den Verbandkasten bei Hauptuntersuchung (HU) oder Verkehrskontrolle vorweisen müssen? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überprüfung mbH beruhigt: Entscheidend ist, dass das Erste-Hilfe-Material vollständig und nicht abgelaufen ist. Dabei gilt die jeweils aktuelle Fassung der StVZO. Derzeit schauen deshalb die Prüfingenieure bei der HU auch nicht nach den OP-Masken.
Wie sieht es bei Verkehrskontrollen aus?
Vergleichbar ist die Rechtslage bei Verkehrskontrollen durch die Polizei: Wer einen nach geltender StVZO vollständigen und gültigen Verbandkasten mitführt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Akzeptieren müssen die Ordnungshüter dabei auch einen flammneuen Verbandkasten nach der Norm von 2022. Das hat jetzt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr betont. Schließlich gibt es im Handel nur noch Verbandkästen nach dieser DIN 13164:2022. Wenn man es ganz genau nähme, erfüllen diese aufgrund der Übergangssituation nicht zu 100 Prozent die geltende Vorschrift.
Wann ändert sich die Situation?
Die Politik hat das Problem erkannt. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat schon im Dezember 2022 mitgeteilt, dass „möglichst bis Mitte 2023“ die neue Fassung der StVZO vorliegen solle. Damit wird dann die Maskenpflicht im Verbandkasten rechtssicher eingeführt. Der dringende Rat der GTÜ-Experten lautet: Es ist auch ohne geltende Pflicht absolut sinnvoll, den Verbandkasten schon jetzt freiwillig mit den beiden Masken auf aktuellen Stand zu bringen.