Lust auf ein Wohnmobil? Tipps für Trips

Mit dem Mobildomizil auf große Fahrt

Mit dem Wohnmobil auf Herbstreise

Camping ist ein Megatrend. Wenn im Fahrzeug, dann mehrheitlich mit dem Wohnmobil: Fast 840.000 in Deutschland derzeit zugelassene Camper übertrumpfen 760.000 Wohnwagen. Das motorisierte Campingfahrzeug punktet zum Beispiel mit einer besseren Rangierfähigkeit sowie höherer Flexibilität für Übernachtungen unterwegs. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick, was dabei zu beachten ist.

Welchen Führerschein brauche ich?

Kleinbus, Kastenwagen, teilintegriertes oder integriertes Wohnmobil: Wer einen Führerschein der früheren Klasse 3 hat, ausgegeben bis 31. Dezember 1998, darf Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Das ermöglicht schon richtig große Wohnmobile. Selbst darüber gibt es Fahrzeuge auf Basis von Lastwagen oder Bussen. Diese erfordern freilich den Lkw-Führerschein.

Wie viel Tonnen sind erlaubt?

Wer nach dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Gut zu wissen: Die Fahrerlaubnis lässt sich aufstocken. Mit der Klasse C1 dürfen es Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sein. Diese kann alle fünf Jahre gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.

Welche Größe passt zu mir?

Bevor man gleich kauft: Vielleicht das Fahrzeug der Wahl oder ein ähnliches Modell erst einmal mieten? So kann man das Wohnen auf vier Rädern ausprobieren – und auch das Fahren. Manch einer justiert nach diesem Realexperiment seine Fahrzeugwahl und entscheidet sich vielleicht für ein größeres Wohnmobil – etwa, wenn das Raumangebot im Kastenwagen nicht ganz dem erwarteten Tanzsaal entspricht. Oder auch umgekehrt in Richtung eines kleineren Fahrzeugs – weil dies einfach wendiger ist. Hilfreich ist auch der Besuch von großen Campingmessen.

In der Natur mobil unterwegs

Was kann ich vom Profi lernen?

Je größer das Mobil ist, desto stärker ändern sich die Eigenschaften. Zum Beispiel beschleunigt ein großes Wohnmobil in der Regel deutlich langsamer als ein Pkw, und der Bremsweg kann deutlich länger sein. Ein entspanntes und vorausschauendes Fahren ist wichtig – was Reisemobilprofis bereits als Teil der Entschleunigung und Pluspunkt für den Urlaub auf vier Rädern empfinden. Mit einem ausgewachsenen Wohnmobil muss man stets die Maße im Kopf haben (oder auf einem im Cockpit klebenden Zettel), um nicht etwa seitlich in engen Kurven oder oben in niedrigen Durchfahrten hängen zu bleiben. Beim Ausscheren ist der meist großzügige „tote Winkel“ zu beachten. Beim Rückwärtsfahren ist eine zweite einweisende Person essenziell – und eine Rückfahrkamera zusätzlich nützlich. 

Wieviel darf hinein?

Beim Beladen mit der Urlaubsausstattung ist die erlaubte Gesamtmasse stets im Auge zu halten. Wenn das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattung beispielsweise ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm hat und maximal 3.500 Kilogramm wiegen darf, dürfen 600 Kilogramm hinein. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, ist dieser mit 75 Kilogramm bereits im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als Zusatzgewicht. Bei einer Familie, vielleicht sogar mit Hund, sind 600 Kilogramm Nutzlast nicht mehr ganz so opulent.

Wie vermeide ich Geldbußen?

Überschreitet man die zulässige Gesamtmasse, werden Geldbußen fällig – die in manchen Ländern empfindliche Höhen bis in den vierstelligen Bereich haben. Bevor man beim Einladen jeden Gegenstand einzeln wiegt: Ideal ist, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft ganz in der Nähe, etwa bei Baustoffanbietern oder Entsorgungsbetrieben.

Wann zur Prüfung?

Auch Wohnmobile unterliegen selbstverständlich der Pflicht der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung. Die GTÜ-Prüfstellen freuen sich über Campingfreunde – und nicht selten entsteht ein munteres Gespräch über die jüngste Urlaubsreise mit dem Fahrzeug. Sind Gasgeräte an Bord: Die verpflichtende Gasprüfung muss nicht zusammen mit der Hauptuntersuchung erledigt werden – doch das ist oft am einfachsten. Die GTÜ-Prüfstellen sind auch dafür ausgestattet.

Wo kann ich weiterlesen?

Und wenn man schon an der GTÜ-Prüfstelle ist: Viele bieten den kostenlosen Caravaning-Ratgeber der GTÜ – einfach mitnehmen. Er enthält umfangreiches Wissen rund um Wohnmobile, aber auch zu Wohnwagen und einer großen Bandbreite spannender Themen. Sein Motto: Auf hundert Seiten zum Camping-Profi. Neugierig? Vorab schnuppern kann man auch digital: https://www.gtue.de/de/caravaning-ratgeber.

Welche Verkehrsregeln gelten für Wohnmobilisten?

Einige Beispiele: Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind Tempolimits identisch zu Pkw. Bis 7,5 Tonnen sind außerorts und auf Schnellstraßen maximal 80 km/h sowie auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Über 7,5 Tonnen gelten Lkw-Limits: außerorts 60 km/h sowie 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Einige Verkehrsschilder gelten auch für Wohnmobile: Ist für Lkw ein Durchfahrtverbot, ein Überholverbot oder ein Abstandsgebot gekennzeichnet, gilt es jeweils auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Seltener ist ein Durchfahrtsverbot für Lkw mit einer bestimmten, auf dem Verkehrszeichen angegebenen Länge oder für Fahrzeuge mit höherer Achslast als auf dem Schild genannt: Diese gelten selbstverständlich ebenfalls für Wohnmobile mit diesen Eigenschaften.