- 27. September 2024
- Sicherheit & Praxis
- Michael Petersen
Kühle Temperaturen – richtige Reifen
Ein goldener Oktober ist die passende Jahreszeit für den Wechsel auf die Winterreifen – und damit die gute Vorbereitung auf Schnee und Eis.
Wer nicht gerade in Gebirgsregionen wohnt, hört im Herbst von Autofahrerinnen und Autofahrern Sätze wie diese: „Einen Winter tun es die Pneus mit grobstolligem Profil schon noch!“ oder „Die richtigen Winter gibt es doch gar nicht mehr!“. Erst im Frühjahr wird sich herausstellen, ob die Prognosen eingetroffen sind. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH warnt vor zu viel Optimismus hinsichtlich der Witterungsbedingungen zwischen Oktober und Ostern. Mit gutem Grund, lehrt doch die Erfahrung, dass schon eine einzige Rutschpartie erhebliches Unheil mit sich bringen kann. Zudem genügt ein Reifenprofil von weniger als vier Millimetern bei Winterpneus zwar den Anforderungen des Gesetzgebers, aber eben nicht der Realität auf winterlichen Straßen.
Winterreifen von Oktober bis Ostern
Die Faustregel ist bereits genannt: Von Oktober bis Ostern sollte ein Automobil, das im Alltag bewegt wird, mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Reifen mit Winterprofil bieten nicht allein bei Schnee und Eis Vorteile gegenüber Sommerpneus, sondern aufgrund der weicheren Reifenmischung bereits dann, wenn das Thermometer unter sieben Grad Celsius fällt. Wie bei Sommerreifen schreibt der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Die GTÜ empfiehlt für die eigenen Sicherheit deutlich mehr: Mindestens vier Millimeter sollten es sein. Liegt die Profiltiefe darunter, lässt die Reifenhaftung bei widrigen Verhältnissen wie Schnee oder Schneematsch stark nach.
Die situative Winterreifenpflicht
Eine Pflicht für Winterreifen besteht in Deutschland nicht. Hinter dem gern verwendeten Begriff „situative Winterreifenpflicht“ verbirgt sich, dass ihr Einsatz vom Wetter abhängig ist. Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte (Paragraf 2 Absatz 3a StVO) erhöht sich mit ungeeigneten Reifen nicht nur die Unfallgefahr drastisch: Wer mit falschen Reifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und einem Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Werden andere Verkehrsteilnehmer wegen ungeeigneter Bereifung behindert, beispielsweise weil ein Auto wegen durchdrehender Räder nicht vom Fleck kommt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro sowie bei einer Gefährdung auf 100 Euro. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Es kann noch schlimmer kommen: Wegen grober Fahrlässigkeit im Falle eines Unfalls verweigern oder kürzen manche Versicherungen die Kostenübernahme der verursachten Schäden. Übrigens: Für Motorräder gilt die situative Winterreifenpflicht nicht. Aber es versteht sich von selbst, dass Zweiradfahrer bei Glättegefahren aller Art ganz besonders umsichtig unterwegs sein sollten.
Auf „Alpine“-Symbol und DOT-Nummer achten
Nicht alle grobstolligen Pneus fallen in die Kategorie Winterreifen. Seit 2018 müssen neue Winterreifen sowie Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol versehen sein, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocken. Zum 1. Oktober 2024 sind ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen – die M+S-Kennzeichnung reicht nicht aus. Weil die Gummimischung unabhängig von der Laufleistung altert, rät die GTÜ, Winterreifen nach ungefähr sechs Jahren durch neue Pneus zu ersetzen. Das Produktionsdatum der Reifen lässt sich an der Außen- oder Innenflanke mit Hilfe der DOT-Nummer ablesen. Die letzten vier Ziffern geben Auskunft. Beispiel: Die Ziffern „4220“ bedeuten, dass der Reifen in der 42. Woche des Jahres 2020 hergestellt wurde.
Werkstatt oder Radkreuz?
Bleibt die Frage, wer die Räder wechselt. Werkstätten erledigen das in einer halben Stunde oder weniger. Allerdings gibt es Ende Oktober/Anfang November oftmals Wartezeiten von einer Woche oder gar mehr. Mancher Autofahrer greift selbst zu Wagenheber und Radkreuz. Er spart einige Euro und kann den Termin auf einen sonnigen Nachmittag legen. Weil in der Regel eine Hebebühne ebenso fehlt wie kräftiger Druckluftschrauber, gelingt diese Arbeit wohl nur versierten Heimwerkern unter 30 Minuten.
Tipps fürs Selbermachen
Einige Dinge gibt es beim eigenen Reifenwechsel zu beachten. Zum Beispiel den sicheren Stand des Fahrzeugs durch Anziehen von Handbremse und Einlegen des ersten Gangs beziehungsweise des Automatik-Wählhebels in Stellung „P“. Zusätzlich ist ein Keil sinnvoll, um das Auto gegen Wegrollen zu sichern. Bereits genutzte Reifen sollten immer auf sichtbare Schäden geprüft werden. Sinnvoll ist es, die Radmuttern leicht zu lösen, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Dabei den an Bord befindlichen Wagenheber zu nutzen, ist möglich. Wesentlich bequemer und sicherer geht es mit einem stabilen Hydraulikwagenheber. Vom Boden abgehoben lassen sich die bereits gelockerten Schrauben ohne großen Kraftaufwand herausdrehen und die Räder abnehmen. Nun die Winterpneus aufsetzen. Auch hier genügt zunächst ein handfestes Anziehen der Muttern. Die neu montierten Räder werden dann mit einem Drehmomentschlüssel nach dem Ablassen des Wagens festgezogen. Bei Felgen mit vier Schrauben ist ein Anziehen „über Kreuz“ sinnvoll, bei fünf oder sechs Schrauben ist es ein sternförmiges Vorgehen.
__ Die GTÜ empfiehlt, die Radmuttern 50 bis 100 Kilometer nach dem Radwechsel erneut mit dem Drehmomentschlüssel nachzuziehen. Eine Werkstatt erledigt das in wenigen Minuten, zuhause vergeht kaum mehr Zeit. Der Lohn: Mit den paar Klicks für die Sicherheit stellt sich beim Fahrer das beruhigende Wissen ein, dass der Pkw zuverlässig auf seinen vier Rädern rollt. Ob die Wintertage nun zahlreich sind oder nicht.