Fünf unverzichtbare GTÜpps für Camper

Jeder, der mit Wohnwagen und Wohnmobil unterwegs ist, kennt die Qual der Wahl: beim Packen muss Diät gehalten werden – aus Sicherheitsgründen.

Einfach alles reinpacken, was ins Reisemobil oder den Wohnwagen passt? Ganz so bequem sollte man es sich bei der Fahrt in die Ferien nicht machen, warnt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Sonst kann es unterwegs kritisch werden, bei einer Polizeikontrolle erst recht. Hier kommen fünf entscheidende GTÜpps für den sicheren Camper-Urlaub.

5 Strafen vermeiden

Überladene Reisemobile und Wohnwagen sind absolut kein Kavaliersdelikt: Wer etwa in Deutschland mit einem solchen Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht auf der amtlichen Waage um mehr als 20 Prozent überschreitet, handelt sich 95 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein. Im Ausland kann es noch deftiger werden, es drohen Verfahren und bis zu vierstellige Geldstrafen. Auch bei der Prüfung gibt es Unterschiede: Während in der Bundesrepublik eine fünfprozentige Toleranz für den von der Waage angezeigten Wert gilt, nehmen es beispielsweise die Franzosen ganz genau.

4 Grenzen kennen

Aber welche Grenzwerte gelten für das eigene Fahrzeug genau? Zur ersten Orientierung dient ein Blick in die Fahrzeugpapiere: Ausschlaggebend für die jeweiligen Höchstgrenzen sind die Angaben in der Zulassungsbescheinigung, die ältere Camper noch als „Fahrzeugschein“ kennen. Wo früher recht anschaulich von Gewichten die Rede war, wird heute – physikalisch korrekt – von Massen gesprochen. Entscheidend ist in allen Fällen die zulässige Höchstmasse in Kilogramm. Sie ist im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung zu finden. Schwerer darf das Fahrzeug nicht sein!

3 Lasten prüfen

Im Auge behalten sollten Camper schließlich auch die Faktoren Achslast, Anhängelast, Stützlast und Gewichtsverteilung: Manchmal werden bei voll beladenen Wohnmobilen die zulässigen Achslasten überschritten. Meist betrifft das die Hinterachse, weil die Heckgarage bis obenhin vollgepackt wird. Darunter leidet die Lenkpräzision, bei Fahrzeugen mit Frontantrieb auch die Traktion. Das gilt ebenfalls für den Zugwagen eines Gespanns, wenn eine zu hohe Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt. Zur möglichen Anhängelast gibt es Angaben für gebremste (Feld 0.1) und ungebremste Hänger (Feld 0.2) in der Zulassungsbescheinigung.

2 Waagen nutzen

Was heißt das unter dem Strich? Für Reisemobilisten ist es ratsam, sich nicht einfach auf die Angabe im Prospekt oder in den Papieren zu verlassen. Stattdessen sollten sie mit dem fertig für den Urlaub vorbereiteten Fahrzeug auf die Waage fahren. Entsprechende Anlagen besitzen beispielsweise häufig Recyclinghöfe oder Agrargenossenschaften. Wer hier freundlich nachfragt, kann oft gegen eine kleine Gebühr sein Fahrzeug wiegen. Natürlich kann das Fahrzeug auch leer gewogen werden. Dann wird das gewogene Gepäck – ebenso wie das Gewicht aller Mitfahrer – später dazugerechnet.

1 Perfekt packen

Was nicht in den Papieren steht, ist die alte Camper-Weisheit, dass schweres Gepäck nach unten gehört. Denn je tiefer der Schwerpunkt des Fahrzeugs liegt, desto geringer fallen Karosseriebewegungen und -neigung aus. Im Wohnwagen sollte schweres Gepäck nach Möglichkeit in der Fahrzeugmitte verstaut werden, auch wenn es sich auf den ersten Blick eher anbietet, die Stauräume unter den Betten oder im Deichselkasten zu nutzen. Doch genau davon raten die GTÜ-Sicherheitsexperten mit Nachdruck ab, weil die Fahrstabilität des Gespanns leidet und vor allem die Neigung zum Pendeln des Wohnanhängers zunimmt. Außerdem ist es sinnvoll, nach Möglichkeit eher die Ladekapazität des Zugwagens auszunutzen: Je schwerer der Zugwagen, desto stabiler das Fahrverhalten des Gespanns – das versteht auch, wer früher im Physikunterricht nicht aufgepasst hat.