- 28. Juni 2024
- Sicherheit & Praxis
- Michael Petersen
Freundschaft mit dem Anhänger
Wichtige Tipps rund um die Fahrt mit dem Trailer
Wer einen Anhänger sein Eigen nennt, braucht sich um Freundschaften nicht zu sorgen. Die Sperrigkeiten des Lebens bescheren regelmäßige Anfragen. Manchmal mit dem Zusatz: „Kannst Du mir auch Deine Anhängerkupplung leihen?“ Weil diese natürlich fest mit dem Familien-Pkw verbunden ist, gehört der ebenfalls zum Freundschaftsdienst. Selbst ein kleiner 750-Kilogramm-Trailer weist hinsichtlich seiner ordentliche Ladekapazität einen Kombi in die Schranken. Bierbankgarnituren fürs Straßenfest, Kies für die neue Terrasse, zehn Müllsäcke nach der großen Party, die Kühl-Gefrier-Kombination beim Umzug – der Vielfalt des Lastentransports sind kaum Grenzen gesetzt. Aber mit Verleihen allein ist es nicht getan – Anhängernutzer sollten einige Punkte beachten, damit das Gespann sicher ans Ziel kommt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hat fünf gute Tipps.
1. Vor dem Start kurz kontrollieren!
Ein Anhänger ist rasch mit einem Zugfahrzeug verbunden. Staubkappe vom Kugelkopf entfernen, Kupplung auf dem Kugelkopf einrasten, Stecker der Beleuchtung verbinden – fertig. So bleibt noch Zeit, um genauer hinzugucken und die wichtigsten Fragen der Checkliste im Kopf abzuarbeiten: Ist die Kupplung tatsächlich eingerastet? Stimmt der Reifendruck sowohl an Zugfahrzeug wie Anhänger? Ist das gesetzlich vorgeschriebene Abreißseil der Auflaufbremse wie vorgesehen mit der Anhängerkupplung verbunden? Hängen Abreißseil und Elektrokabel hoch genug über der Fahrbahn? Die Funktion von Blinker, Warnblinkanlage, Licht, Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger sollte vor jeder Fahrt überprüft werden.
2. Was kann das Zugfahrzeug?
Wie schwer darf der Anhänger sein, den das Zugfahrzeug ziehen darf? Fachlich ausgedrückt geht es um dessen Anhängelast. Die entsprechende Angabe steht in den Fahrzeugpapieren. Die Bandbreite ist groß. Einige Pkw sind für den Anhängerbetrieb gänzlich ungeeignet. Mancher Pkw schafft 500 Kilogramm, andere dafür sogar 3.500 Kilogramm. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem Motorleistung, Getriebe und Bremsen. Das führt dazu, dass die Anhängelast sogar innerhalb einer Modellreihe deutlich variieren kann.
Unterschieden wird außerdem zwischen ungebremsten und gebremsten Anhängern. Pkw-Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein. Beispiel: Bei vielen beliebten Kompaktwagen beträgt die Anhängelast rund 600 Kilogramm (ungebremst) und 1.500 Kilogramm (gebremst). Die Stützlast, mit der die Kupplung auf dem Kugelkopf liegt, beträgt in vielen Fällen 75 Kilogramm. Tipp der GTÜ: Wer einen Anhänger nutzen möchte, sollte sich vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos gründlich über die Anhängelast informieren.
3. Zu schwer ist zu gefährlich!
Ein zu schwerer Anhänger beeinflusst das Fahrverhalten negativ und erschwert die Kontrolle des Fahrers über den Gesamtzug. Die Schleudergefahr steigt und der Bremsweg verlängert sich. Außerdem können Schäden an Zugfahrzeug wie Anhänger entstehen. Prallt bei einem Unfall ein Fahrzeug von hinten auf Anhänger oder Anhängerkupplung, sollte die komplette Zugvorrichtung unbedingt durch einen Sachverständigen überprüft werden. Die GTÜ-Experten stehen dafür bereit, denn Schäden sind für den Laien oft nicht erkennbar.
4. Es braucht den richtigen Führerschein!
Weit verbreitet ist der Führerschein Klasse B. Mit ihm dürfen kleine 750-Kilogramm-Anhänger ans Zugfahrzeug gekuppelt werden. Caravan und Bootsanhänger wiegen jedoch meist mehr. Dann ist zu beachten, dass der Gesamtzug nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge macht der Führerschein B96 möglich. Der lässt sich im Rahmen eines Ein-Tageskurses mit theoretischem und praktischem Unterricht ohne Prüfung erwerben. BE lautet die Bezeichnung eines Führerscheins, bei dem Zugfahrzeug wie Anhänger jeweils 3,5 Tonnen wiegen dürfen, also zusammen maximal sieben Tonnen. Der setzt das Bestehen einer praktischen Prüfung voraus.
5. Was kostet der Spaß?
Ein neuer 750-Kilogramm-Anhänger mit Plane lässt sich für einen dreistelligen Euro-Betrag erwerben. Der Markt für gebrauchte Exemplare ist leergefegt. So ein Exemplar kostet jährlich rund 30 Euro Steuer pro Jahr. Für die Versicherung sind es zwischen 50 und 100 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Hauptuntersuchung fällig, dafür stehen die flächendeckend in Deutschland vertretenen GTÜ-Prüfstützpunkte zur Verfügung. Kosten: rund 40 Euro. Zwei Wochen darf der Anhänger ohne Zugfahrzeug einen Parkplatz auf einer öffentlichen Fläche belegen, dann muss er bewegt werden. Was mit einem großen Freundeskreis locker gelingt. Auch beliebt: eine Anhängergemeinschaft, um die Kosten zu teilen.