Fahrrad-Gutachten zahlen sich aus

Wenn der E-Bike-Crash zum Versicherungsfall wird

Oft ein teurer Spaß – auch im Falle einer Reparatur (Bild: unbox-guy / Unsplash)

Fahrradunfälle mit Folgen gab es immer schon. Nur: Früher waren Fahrradwerte deutlich niedriger als bei den heute üblichen Bikes. Daher regelten die Unfallbeteiligten Sachschäden gern direkt untereinander, auch um Rabatte bei den Versicherungsprämien nicht zu gefährden. Die Versicherung wurde meist gar nicht erst informiert, daher wurden auch keine Gutachten erstellt. Das hat sich mittlerweile gründlich geändert. Dann werden GTÜ-Partner wie Richard Stoll in Sindelfingen zur Begutachtung hinzugezogen, damit Unfallopfer den angemessenen Schadenersatz bekommen.

Unterschätzte Geschwindigkeit ist häufige Unfallursache

Unfälle mit Fahrradbeteiligung haben viele Ursachen. Richard Stoll weiß aus Erfahrung, dass Autos mit einem Fahrrad nicht selten kollidieren, weil Autofahrer Tempo und Beschleunigungsvermögen eines E-Bikes oder Pedelecs unterschätzen. Rechtsanwälte vertreten dann meist die Unfallopfer. Dabei geht es um Verletzungen und Schmerzensgeld sowie um Schäden an Zubehör wie Kleidung, Helm, Satteltaschen und letztlich dem Fahrrad selbst. Die Kosten übernimmt die obligatorische Kfz-Versicherung des Unfallverursachers.

Auch bei Unfällen mit Fahrrädern gefragt

Räder auf dem Heckträger

Es gibt auch Crashs, ohne dass sich ein Rad drehen muss. Weil immer mehr Bikes mit einem Fahrradträger transportiert werden, der am Heck eines Pkw oder auf der Anhängerkupplung befestigt ist, können Zweiräder bei Pkw-Auffahrunfällen ungewollt zum Puffer zwischen den Fahrzeugen werden. Nicht nur sie erleiden dann Schäden, sondern auch das Auto. Verzogene Karosserieteile am Heck oder eine verschobene Anhängerkupplung kann an der Fahrzeugunterseite erhebliche Schäden verursachen. Mit teuren Folgen für die Instandsetzung – plus Fahrradersatz. Sind etwa zwei E-Bikes auf dem Träger befestigt, kommen rasch 5.000 Euro oder mehr dazu. Auch hier trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.

In anderen Fällen greift die Privathaftpflicht

Es gibt anders gelagerte Fälle: Vor allem auf Mountainbike-Pisten kollidieren Fahrradfahrer miteinander und die Bikes werden beschädigt. Lässt sich die Schuldfrage klären, begleicht die Privathaftlichtversicherung des Unfallverursachers meist den Schaden. Ähnliches gilt für die Tierhaftpflicht, wenn zum Beispiel ein großer Hund einen Radfahrer zu Fall bringt. Ein großer Unterschied zur Kfz-Haftpflicht besteht aber: Diese Versicherungen sind nicht vorgeschrieben. So gibt es den einen oder anderen Fall, bei dem der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleibt.