- 31. Mai 2022
- Sicherheit & Praxis
- Peter Thomas
Autourlaub im Ausland: So klappt‘s!
Warnwesten und andere Mitführpflichten auf der Ferienreise in beliebte Urlaubsländer.
„Nicht! Schon! Wieder!“ ärgert sich die beste aller Ehefrauen auf dem Parkplatz. Es geht nicht so sehr um den vergleichsweise hohen Preis, den wir gleich an einer der letzten Autobahnraststätten in Deutschland vor der Grenze für eine Warnweste bezahlen müssen – es geht ums Prinzip. Denn zu Hause liegen bereits sechs originalverpackte, ladenneue Westen im Schrank. Es sind Souvenirs der letzten Italienurlaube, und sie wurden unter exakt den gleichen Bedingungen erworben.
Im Ferienland nämlich ist das Mitführen von Warnwesten zwar lediglich empfohlen. Allerdings gilt bei Panne oder Unfall eine verbindliche Tragepflicht für alle Passagiere, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Das gemietete Ferienauto für die Fahrt nach Süden hat jedoch nur die in der Bundesrepublik vorgeschriebene Weste für den Fahrer an Bord. Der wenig später getätigte Kauf ist also Zusatzweste Nummer sieben – quasi die verflixte Sieben. Na, Glückwunsch.
Fünf GTÜpps für beliebte Ferienländer
Das Beispiel macht deutlich, wie wichtig die Information über die sogenannten Mitführpflichten und Tragepflichten für Autofahrer im Ausland sind. Die GTÜ rät, sich rechtzeitig vor den Ferien schlau zu machen und eventuell nötiges Equipment zu beschaffen.
Diese GTÜpps fassen kompakt zusammen, was man bei Fahrten in sechs besonders beliebte europäische Urlaubsländer beachten sollte. Zusätzliche Details nennt die Übersichtstabelle am Ende.
1 – Österreich und die Niederlande – Entspannte Urlaubsfahrt mit bekannten Vorschriften
In beiden Nachbarländern gelten vergleichbare Regeln wie in Deutschland. Mindestens eine Warnweste für den Fahrer muss in Österreich an Bord sein. In den Niederlanden ist sie nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Sowieso rät die GTÜ, grundsätzlich genug Westen für alle Passagiere im Fahrzeug zu haben. Wer mit Kindern reist, sollte einen Familiensatz kaufen. Die gibt es für zwei Erwachsene und zwei Kinder nach aktueller Norm im Onlinehandel für nur wenig mehr Geld als eine einzige Weste an einer Autobahnraststätte.
2 – Italien – Auf die Streifen kommt es an
Für Wohnwagen und Wohnmobile sind in Italien Warntafeln vorgeschrieben, wenn Gepäck am Heck transportiert und so die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gesamtlänge überschritten wird. Verlangt wird eine Tafel im Format 50 mal 50 Zentimeter mit drei roten Diagonalstreifen. Siehe auch die Spanien-Infos und die Warntafelunterschiede zu dort: Der Fachhandel hält eine beidseitig bedruckte Wendetafel aus Aluminium bereit. So ist man für beide Länder gewappnet.
3 – Spanien – Doppelt gewarnt ist sicherer
Auch in Spanien ist für Wohnwagen und Wohnmobile eine Warntafel vorgeschrieben, wenn Gepäck am Heck den Gesamtzug verlängert. Vertrackt: Hier sind fünf rote Streifen verlangt, und die Tafel muss aus Aluminium sein. Wer mit dem Freizeitfahrzeug auch nach Italien reist, ersteht am besten eine Wendetafel, die zugleich die dortigen Bestimmungen erfüllt. Thema Warndreieck: Hätten Sie gewusst, dass in Spanien bei im Land zugelassenen Kraftfahrzeugen zwei der Warnelemente Pflicht sind? Das betrifft auch spanische Mietwagen – bei der Übernahme am Flughafen also auf jeden Fall prüfen, dass zwei Dreiecke an Bord sind.
4 – Frankreich – Lieber mit Röhrchen
Vor zehn Jahren wurde in Frankreich die Regelung erlassen, dass alle Fahrer immer ein Teströhrchen für Atemalkohol im Fahrzeug haben müssen. Die Pflicht gilt nach wie vor, auch wenn derzeit bei fehlendem Röhrchen kein Bußgeld verhängt wird. Der Rat der GTÜ: Besser, man hat den Tester in Frankreich dabei.
5 – Kroatien – Pflicht für Licht
Soll der Urlaub an die sonnenverwöhnten Traumstände Kroatiens gehen? Dann gehört ins Auto ein Set mit Ersatzlampen. Die scheinen in den Zeiten von Xenon-, Neon- oder LED-Scheinwerfern vielen Autofahrern gar nicht notwendig, denn selbst wechseln kann man solche Lichteinheiten meistens nicht. Anders sieht es aber zum Beispiel oft mit Bremslicht und Blinker aus. Deshalb gilt die Regel: Für alle Lampen, die man selbst problemlos austauschen kann, muss auch Ersatz im Auto vorhanden sein.