Monopol verursacht gewaltigen Terminstau

Die GTÜ kämpft gegen den Frust und die Wartezeiten bei den Führerscheinprüfungen.

Keine Spur von Nord-Süd-Gefälle, das gleiche Bild von Ost nach West: Warteschlangen. Wartezeiten. Vor allem aber auch: Warten darauf, dass das Monopol bei der Fahrerlaubnisprüfung fällt. Gegen das TÜV-Monopol sprechen sich nicht nur die Fahrlehrerverbände aus. Auch die GTÜ widmet sich offensiv dem leidigen Thema und kann schnelle Abhilfe anbieten. Das stößt auf eine große und positive Resonanz, auch in den Medien. Die „Frankfurter Neuen Presse“ bringt es auf den Punkt: „Ewiges Warten auf Führerscheine – Situation ist schlimm“. Das Schlimmste daran ist, dass es schon seit fast zwei Jahren so geht. Die Pandemie lässt es nur zusätzlich eskalieren.

Hamburger Morgenpost: „Frust in der Fahrschule“

Beim aktuellen Blick in die Medienlandschaft finden sich viele Überschriften wie „Frust in der Fahrschule“ aus der Hamburger Morgenpost. Dort muss ein TÜV-Sprecher die Personalknappheit in den eigenen Reihen als einen der Gründe für die großen Rückstände eingestehen. Der stellvertretende Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Hamburg, Michael Witt, sieht kein Licht am Ende des Tunnels: „Dadurch hat sich eine Bugwelle aufgebaut, die bis ins Jahr 2022 reicht.“

Soester Anzeiger: „Termine bekommen ist wie Lotto spielen“

Jede Meldung, jede Schlagzeile ein Hilferuf von angehenden Führerscheinkandidaten, die mangels Kapazitäten weder innerhalb einer zumutbaren Wartezeit zu einer Prüfung noch zu ihrem Führerschein kommen. Die Auswirkungen der Pandemie spielen dabei eine Rolle, aber nicht die entscheidende. Ende August betrug die durchschnittliche Wartezeit bundesweit demnach zwischen der Anmeldung der Abnahme drei bis fünf Wochen. Stichproben haben ergeben, dass sie auch deutlich höher liegen können – und in Monaten zu rechnen sind. Im „Soester Anzeiger“ beklagt ein Betroffener einen „allgemeinen Systemfehler“ und bringt die Situation so auf den Punkt: „Einen Prüfungstermin zu bekommen ist zur Zeit wie Lotto spielen.“

GTÜ: „Hier muss Abhilfe geschaffen werden“

„Hier muss Abhilfe geschaffen werden“, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ, und er meint damit: dringend! „Das bestehende Monopol der Fahrerlaubnisprüfung muss dringend geöffnet werden – ein qualitätsgesicherter Wettbewerb würde lange Wartezeiten vermeiden“, weiß Köstler, „die GTÜ steht mit qualifiziertem Personal bereit, um schnellstmöglich auch in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen.“ Auch ein zweites Problem der Fahrschüler würde damit gelöst: die Zusatzkosten der Anwärter für zusätzliche Fahrstunden, mit denen sie wegen der langen Wartezeiten ihre Prüfungsreife aufrecht erhalten müssen.

Westdeutsche Allgemeine: „Geschäftsschädigung“

Den Berichten zufolge ist die Lage längst eskaliert. „In der letzten Zeit haben sich so viele Termine für die theoretische, aber besonders die praktische Prüfung angehäuft, da kommt niemand mehr hinterher“, sagt Fahrschulbetreiber Lars Stutte dem „Soester Anzeiger“. Die Zeitung berichtet von einem regelrechten Kampf um Prüfungsgelegenheiten und von Vorwürfen gegen den TÜV: „Terminstau führt zu erheblichen Problemen.“ Fahrlehrer Oliver Topp weist in dem Artikel auf die mentale Komponente hin: „Viele Fahrschüler leiden unter dem zusätzlichen Stress.“ Ob Deutschlandfunk oder ARD-Morgenmagazin, überall wird von massiven Problemen und mangelnden Kapazitäten bei den Führerscheinstellen berichtet. In der „Westdeutschen Allgemeinen“ spricht ein Fahrlehrer gar von „Geschäftsschädigung“.

In Deutschland dürfen derzeit pro Bundesland nur die amtlich anerkannten Sachverständigen jeweils einer Organisation die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abnehmen, mit Ausnahme von Berlin. Die Fahrlehrer- und Fahrschulverbände beklagen schon seit längerem die unzureichenden Kapazitäten der aktuell auf diesem Gebiet tätigen Monopolisten. Eine schnelle Lösung des Problems könnte erfolgen, indem die bestehenden Vorschriften ergänzt werden. Über eine Aufgaben­zuweisung könnte neben den amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle auch den entsprechend qualifizierten und heute schon hoheitlich tätigen Prüfingenieuren der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen mit einer ergänzenden Qualifikation die Befugnis erteilt werden, künftig Fahrerlaubnisprüfungen abzunehmen.