- 23. August 2021
- Einblicke & Chancen
- Rüdiger Abele
GTÜ könnte Not der Fahrschüler lindern
Nur ein echter Wettbewerb verhindert Terminengpässe und lange Wartezeiten beim Führerschein.
Der Weg zum Führerschein kann lang und zäh sein. Nicht allein wegen des Theorie- und Praxisunterrichts, sondern auch beim letzten Schritt: Viele Führerscheinanwärter müssen erhebliche Wartezeiten für den ersehnten Termin zur theoretischen und insbesondere praktischen Prüfung in Kauf nehmen. Die Pandemie hat die Situation noch verschärft.
Wettbewerb statt Warten
„Insgesamt ergeben sich derzeit vielerorts erhebliche Wartezeiten“, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ, „hier muss Abhilfe geschaffen werden. Das bestehende Monopol der Fahrerlaubnisprüfung muss dringend geöffnet werden – ein qualitätsgesicherter Wettbewerb würde lange Wartezeiten vermeiden. Die GTÜ steht mit qualifiziertem Personal bereit, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und auch in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen.“ Auch ein zweites Problem der Fahrschüler würde damit gelöst: die Zusatzkosten der Anwärter für zusätzliche Fahrstunden, mit denen sie wegen der langen Wartezeiten die Prüfungsreife aufrecht erhalten müssen.
Auch die Fahrlehrer leiden
In Deutschland dürfen derzeit pro Bundesland nur die amtlich anerkannten Sachverständigen jeweils einer Organisation die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abnehmen. Die Fahrlehrer- und Fahrschulverbände beklagen schon seit längerem die unzureichenden Kapazitäten der aktuell auf diesem Gebiet tätigen Monopolisten. Deswegen setzen auch sie sich dafür ein, dass weitere Prüforganisationen für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung ermächtigt werden – nur so lassen sich Terminengpässe vermeiden. „Man darf auch nicht vergessen: Wer sich für den Führerschein entscheidet, hat oft eine Planung – etwa mit Blick auf eine Berufstätigkeit mit erwünschter oder notwendiger Mobilität durch das eigene Fahrzeug. Der Terminmangel untergräbt solche Planungen“, sagt Robert Köstler.
Neue Vorschriften braucht das Land
Dies könnte erfolgen, indem die bestehenden Vorschriften ergänzt werden. Über eine Aufgabenzuweisung könnte neben den amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle auch den entsprechend qualifizierten und heute schon hoheitlich tätigen Prüfingenieuren der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen mit einer ergänzenden Qualifikation die Befugnis erteilt werden, künftig Fahrerlaubnisprüfungen abzunehmen. Neben der Auflösung des Prüfungsstaus ließe sich auch ein guter Service für Fahrschüler und Fahrschulen etablieren. „Das war auch auf anderen Gebieten schon so: Die Öffnung der Hauptuntersuchung vor über 30 Jahren hat große Vorteile für die Fahrzeughalter gebracht“, sagt Geschäftsführer Köstler, „hinzu kamen unter anderem die Abnahmen für historische Fahrzeuge sowie vor gut zwei Jahren die Öffnung im Bereich ‚Vollgutachten‘ und ‚Einzelabnahmen‘.“
GTÜ-Partner könnten prüfen
Im deutschlandweiten Netzwerk der GTÜ-Partner haben mehr als 200 Prüfer in früheren Berufstätigkeiten schon Fahrerlaubnisprüfungen abgenommen, dürfen das durch den Wechsel der Prüforganisation jedoch nicht mehr. Weitere Kollegen aus dem insgesamt 2.500 Prüfingenieure umfassenden Netzwerk stehen für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bereit. Sollte das Monopol fallen, kann die GTÜ kurzfristig bundesweit Kapazitäten für die begehrten Fahrerlaubnisprüfungen zur Verfügung stellen.