- 05. Juni 2024
- Sicherheit & Praxis
- Richard Blehn
Die gefährlichsten Jahre für Autofahrer
Warum das begleitete Fahren so wichtig ist
Die Sieben gilt vielen als Schicksalszahl, das ist seit der Antike so, als sieben Planeten am Himmel zu sehen war. Heute ist die schlanke Ziffer für viele auch eine Glückszahl. Für Verkehrsteilnehmer ist sie ebenfalls bedeutend. Mit Blick auf die Unfallstatistik der 18- bis 24-Jährigen spricht das Statistische Bundesamt von den „sieben risikoreichsten Jahren im Autoleben“. Die gute Nachricht: in den letzten anderthalb Jahrzehnten ist die Zahl der von Fahranfängern verursachten Unfälle gesunken. War es 2008 noch jeder dritte Unfall, ist es inzwischen nur noch jeder Fünfte.
Fahranfänger nicht allein lassen
Bei einem der wichtigsten Gründe für die bessere Quote, die natürlich immer noch zu hoch ist, kommt wieder die magische Zahl ins Spiel: Das „Begleitete Fahren“, meist nur „Führerschein mit 17″ genannt hat seinen erfreulichen Anteil an der zunehmenden Sicherheit für die Fahranfänger. Mit dem Modell „BF17″ können junge Menschen seit 2008 in allen deutschen Bundesländern beim Begleiteten Fahren Eindrücke im Straßenverkehr sammeln, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind, einen Führerschein der Klassen B oder BE besitzen und von einer namentlich benannten Person begleitet werden, die als „verkehrszuverlässig“ gilt. Eine Praxis, die die GTÜ für sehr sinnvoll hält.
Nicht jeder taugt zum Nebensitzer
Für die Begleitpersonen, die eine große Verantwortung tragen, gelten entsprechend strenge Richtlinien. Vor allem drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss seit 5 Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzen.
- Sie darf maximal einen Punkt in Flensburg haben
Begleitpersonen, es können auch mehrere sein, müssen auf der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Wer sich eintragen lässt, wird vorher auf seine Eignung überprüft. Die Begleitperson soll für Fragen da sein, darf aber selbst nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen (0,5 Promille) Es geht vor allem darum, für mehr Praxiserfahrung und Selbstsicherheit im Straßenverkehr bei den Neulingen zu sorgen. Die schwersten Unfälle passieren meist abends zwischen 18 Uhr und Mitternacht außerorts.
Die Gesetze sind streng, die Strafen hoch
Wer mit 17 ohne Begleitperson fährt, begeht einen schweren Verstoß. In einem solchen Fall wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Diese erhält der Fahranfänger erst nach erfolgreich absolviertem Aufbauseminar zurück. Der Verstoß kostet 70 € Strafe und der Fahrer erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Das Vergessen der Bescheinigung wird mit zehn Euro Verwarngeld bestraft.