Mit kleinem Aufwand zum guten Gefühl

Kostenlose Checks bei vielen GTÜ-Partnern.

Der Herbst ist da – wetterfeste Reifen sind gefragt

Eine gute Vorbereitung verringert viele Gefahren: Diffuses Licht, tiefstehende Sonne, Regen, Laub auf der Fahrbahn, mitunter sogar Eis und Schnee stellen Autofahrerinnen und Autofahrer in Herbst und Winter vor besondere Herausforderungen. Wer nicht zuhause bleiben will, muss sich Wind und Wetter stellen. Das Risiko wird dabei deutlich verringert, wenn die Lichtanlage optimal funktioniert. Denn nur wer gut sehen kann, ist in der Lage, Entfernungen richtig abzuschätzen oder potenzielle Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Wenn dann noch die Reifen zu allen Straßenverhältnissen passen und in gutem Zustand sind, haben die Autofahrer vieles für die sichere Fahrt durch die langen Nächte getan. Soweit die Theorie. 

Die Umsetzung der guten Vorsätze

Für die Praxis sorgt die GTÜ – sie fördert die Verkehrssicherheit mit einem kostenlosen Licht- und Reifencheck. Der Aufwand für die Autobesitzer ist gering – einfach bei den teilnehmenden GTÜ-Partnern vorfahren. Hier schauen Experten aufs Fahrzeug. Mit ihrer Erfahrung können sie besser als viele Autofahrer beurteilen, ob alles fit ist für die Fahrt durch den Winter. Klar, in der heimischen Garage kann jeder leicht nachprüfen, ob alle Lichter funktionieren. Doch bei der für die Fahrt durch den Winter sehr wichtigen Justierung der Fahrscheinwerfer stößt der Laie schnell an seine Grenzen. Genau diese wird deshalb beim GTÜ-Serviceangebot kontrolliert. Erfahrung setzt auch die Einschätzung über den Zustand der Reifen voraus.

Der Fachmann hat den Durchblick

In den GTÜ-Prüfstützpunkten werden sämtliche Leuchten außen am Fahrzeug gecheckt, also Abblend- und Fernlicht sowie Bremsleuchten, Warnblinkanlage, Kennzeichenbeleuchtung und Begrenzungsleuchten. Neben der Funktion schauen die Experten an Leuchten nach Beschädigungen, sicherer Befestigung und Dichtigkeit. Ein kurzer Blick zeigt, ob die korrekten Leuchtmittel montiert sind. Denn falsch eingesetzte, verwechselte oder gar unzulässige Leuchtmittel finden sich immer wieder.

Der Reifencheck umfasst die Profiltiefe, den Blick auf mögliche Fremdkörper in der Reifendecke, den Luftdruck, den Zustand von Ventilen und Felgen und ob der Verschleiß unauffällig ist. Ungleich abgefahrene Reifen deuten beispielsweise auf einen Fahrwerkdefekt hin. Wer Winterreifen hat, sollte erst nach deren Montage zum Licht- und Reifencheck fahren. Ganzjahresreifen können jederzeit gecheckt werden.

Längere Nächte, voller Durchblick

Das O und O der Reifen

Zum Schluss noch eine Faustregel: von „O bis O“ – von Oktober bis Ostern reicht die Einsatzzeit für Winterreifen am Auto. Ihre Vorteile spielen sie nicht erst bei Schnee und Eis aus. Schon bei Temperaturen im einstelligen Grad-Celsius-Bereich und bei nasser Fahrbahn verbessern sie das Fahrverhalten merklich. Denn ihre Gummimischung härtet bei Kälte nicht aus – im Gegensatz zu Sommerreifen. Auch das kräftigere Profil trägt zum besseren Grip bei. Mindestens vier Millimeter Profiltiefe sollten Winterreifen deshalb haben, damit der Effekt zum Tragen kommt.

Hier finden Sie einen GTÜ-Partner in Ihrer Nähe.

Fahrrad-Gutachten zahlen sich aus

Wenn der E-Bike-Crash zum Versicherungsfall wird

Oft ein teurer Spaß – auch im Falle einer Reparatur (Bild: unbox-guy / Unsplash)

Fahrradunfälle mit Folgen gab es immer schon. Nur: Früher waren Fahrradwerte deutlich niedriger als bei den heute üblichen Bikes. Daher regelten die Unfallbeteiligten Sachschäden gern direkt untereinander, auch um Rabatte bei den Versicherungsprämien nicht zu gefährden. Die Versicherung wurde meist gar nicht erst informiert, daher wurden auch keine Gutachten erstellt. Das hat sich mittlerweile gründlich geändert. Dann werden GTÜ-Partner wie Richard Stoll in Sindelfingen zur Begutachtung hinzugezogen, damit Unfallopfer den angemessenen Schadenersatz bekommen.

Unterschätzte Geschwindigkeit ist häufige Unfallursache

Unfälle mit Fahrradbeteiligung haben viele Ursachen. Richard Stoll weiß aus Erfahrung, dass Autos mit einem Fahrrad nicht selten kollidieren, weil Autofahrer Tempo und Beschleunigungsvermögen eines E-Bikes oder Pedelecs unterschätzen. Rechtsanwälte vertreten dann meist die Unfallopfer. Dabei geht es um Verletzungen und Schmerzensgeld sowie um Schäden an Zubehör wie Kleidung, Helm, Satteltaschen und letztlich dem Fahrrad selbst. Die Kosten übernimmt die obligatorische Kfz-Versicherung des Unfallverursachers.

Auch bei Unfällen mit Fahrrädern gefragt

Räder auf dem Heckträger

Es gibt auch Crashs, ohne dass sich ein Rad drehen muss. Weil immer mehr Bikes mit einem Fahrradträger transportiert werden, der am Heck eines Pkw oder auf der Anhängerkupplung befestigt ist, können Zweiräder bei Pkw-Auffahrunfällen ungewollt zum Puffer zwischen den Fahrzeugen werden. Nicht nur sie erleiden dann Schäden, sondern auch das Auto. Verzogene Karosserieteile am Heck oder eine verschobene Anhängerkupplung kann an der Fahrzeugunterseite erhebliche Schäden verursachen. Mit teuren Folgen für die Instandsetzung – plus Fahrradersatz. Sind etwa zwei E-Bikes auf dem Träger befestigt, kommen rasch 5.000 Euro oder mehr dazu. Auch hier trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.

In anderen Fällen greift die Privathaftpflicht

Es gibt anders gelagerte Fälle: Vor allem auf Mountainbike-Pisten kollidieren Fahrradfahrer miteinander und die Bikes werden beschädigt. Lässt sich die Schuldfrage klären, begleicht die Privathaftlichtversicherung des Unfallverursachers meist den Schaden. Ähnliches gilt für die Tierhaftpflicht, wenn zum Beispiel ein großer Hund einen Radfahrer zu Fall bringt. Ein großer Unterschied zur Kfz-Haftpflicht besteht aber: Diese Versicherungen sind nicht vorgeschrieben. So gibt es den einen oder anderen Fall, bei dem der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Was tun nach dem E-Bike-Crash?

GTÜ-Partner erstellen mehr Gutachten für teure Elektrofahrräder

Ein oft teurer Crash – und eine Reparatur rechnet sich nicht immer

Suche den Fehler: In der Halle des GTÜ-Vertragspartners Stoll in Sindelfingen südlich von Stuttgart parken zwischen den beiden Gassen für Pkw-Hauptuntersuchungen und andere Fahrzeugabnahmen zwei Pedelecs. Vor Regen geschützte Fahrräder der Mitarbeiter? Mitnichten. Beide haben verzogene Vorderräder, den klassischen „Achter“. An einer Lenkstange pendelt der kleine Bordcomputer lose an zwei Kabeln, die Stange selbst ist krumm. Alles klar: So sieht ein Fahrrad nach einem Sturz aus. Aber wie groß ist der Schaden?

Experten für sämtliche Fahrradtypen

„Bereits seit 2016 erstellen wir Gutachten für Fahrräder, die durch Unfälle beschädigt sind“, erklärt Richard Stoll, Inhaber der GTÜ-Prüfstelle. Der E-Bike-Boom führt dazu, dass immer mehr beschädigte Fahrräder gutachterlich beurteilt werden. Ein Glücksfall war, dass einer der elf Sachverständigen seines Unternehmens schon seit vielen Jahren in der Bike-Szene aktiv ist und auch selbst schraubt. Mittlerweile arbeiten zwei Mitarbeiter auch als Fahrradsachverständige. Grundsätzlich nehmen die Experten Schäden an sämtlichen Fahrradtypen unter die Lupe. Aber besonders oft eben an E-Bikes und Pedelecs. Denn bei diesen geht es rasch in hohe Preisregionen, ein zweirädriges Unfallopfer mit Elektromotor kann durchaus 5.000 Euro und mehr kosten. Teure, leichte Rennräder für 10.000 Euro wurden auch schon begutachtet.

Datenbank als Helfer

Die Sachverständigen nutzen bei ihren Gutachten eine Datenbank mit Durchschnittswerten für Instandsetzungsarbeiten. Aus dieser geht hervor, wie viel Zeit Mechaniker für den Austausch beispielsweise einer Vorderradgabel, eines Rahmens oder der Gangschaltung in der Regel aufwenden. Diese Daten fließen in die abschließende Schadenbewertung ein. Darüber hinaus recherchieren sie die Ersatzteilpreise für beschädigte Komponenten, fragen direkt bei Herstellern nach. Schwieriger liegt ein Fall, wenn ein Fahrrad mit hochwertigen Teilen optimiert worden ist. Aus allen verfügbaren Informationen erstellen die Gutachter eine Kalkulation, die den Wert des beschädigten Fahrrads seiner Wiederbeschaffung gegenüberstellt.

Ein neues Bike als Ersatz

„Beim E-Bike übersteigen die Reparaturkosten häufig den Wiederbeschaffungswert“, weiß GTÜ-Partner Richard Stoll. Akkus, Gabeln und Rahmen sind bei diesen Fahrrädern nicht billig. Ist das Rad noch recht jung, bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers in vielen Fällen ein komplett neues Bike. Ob eine Wertverbesserung erfolgt, hängt von vielen Faktoren ab. Womöglich verfügt die aktuelle Modellgeneration über mehr Leistung oder eine höhere Akkukapazität, so dass ein Mehrwert entsteht.

(Bild: unbox-guy / Unsplash)

Achtung bei der Garantie

Übrigens: Die Herstellergarantie erlischt nach einem Unfall. Zudem gilt sie bei den meisten Fahrradmarken – anders als beim Auto – nur für den Erstbesitz. Also aufgepasst: Manche Versicherungen pochen auf den Kauf eines gebrauchten Fahrrads als Ersatz für einen Totalschaden, doch eine Herstellergarantie gibt es dann nicht mehr. Wie bei defekten Autos kann sich ein Geschädigter die ermittelte Summe für Instandsetzung oder Ersatz von der Versicherung ausbezahlen lassen.

Endstation Verschrottung

In einer Garage neben dem modernen GTÜ-Gebäude zieht Richard Stoll zwei Fahrradrahmen aus einem Regal, einer aus Aluminium und der andere aus Karbon. Für den Laien fühlt sich schon der Metallrahmen leicht an, und erst recht gilt das für den supersteifen und superleichten Verbundfaserrahmen. Beide tragen deutliche Unfallspuren. „Sie warten auf die Verschrottung. Damit sie auf keinen Fall in Ebay landen und vielleicht wiederverwendet werden“, sagt Richard Stoll. Denn ein mit einem so stark beschädigten Rahmen neu aufgebautes Fahrrad wäre von vornherein ein Kandidat für den nächsten Unfall.