Ökonomisch, ökologisch und sozial – Win, Win, Win

Nachhaltigkeit bei der GTÜ: Der WIN-Charta-Bericht

Bei der GTÜ ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Schlagwort: Sie ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur. Das dokumentiert die Prüforganisation jedes Jahr mit dem WIN-Charta-Bericht, der jetzt für 2023 vorliegt. Die WIN-Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die Unternehmen in Baden-Württemberg dazu anregt, sich systematisch und nachprüfbar für Nachhaltigkeit zu engagieren.

Ökologische Verantwortung: Maßnahmen und Ziele

Der aktuelle Bericht hebt hervor, wie die GTÜ ihre ökologische Verantwortung wahrnimmt. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes, etwa durch den vermehrten Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Unternehmensflotte. Zudem setzt die GTÜ auf nachhaltige Energiequellen und effiziente Ressourcennutzung in der Unternehmenszentrale in Stuttgart.

Soziale Verantwortung: Für Mitarbeiter und Gesellschaft

Neben ökologischen Aspekten widmet sich die GTÜ auch intensiv ihrer sozialen Verantwortung. Der WIN-Charta-Bericht 2023 betont die Bedeutung einer fairen und wertschätzenden Unternehmenskultur. Die GTÜ investiert in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, fördert Diversität und Inklusion und engagiert sich in sozialen Projekten. Beispielsweise unterstützt die GTÜ lokale karitative Organisationen.

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Innovation und Qualität

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist ein weiterer zentraler Pfeiler der WIN-Charta. Die GTÜ strebt danach, ihre Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern und innovative Lösungen zu entwickeln, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Dies umfasst die Weiterentwicklung der technischen Fahrzeuguntersuchungen im Kontext der Digitalisierung und der Einführung umweltschonender Fahrzeugtechnologien.

Umfassendes Engagement für die Zukunft

Der WIN-Charta-Bericht 2023 zeigt eindrucksvoll, wie tief verwurzelt das Nachhaltigkeitsbewusstsein in der GTÜ ist. Durch das Zusammenspiel von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen trägt die GTÜ aktiv zu einer nachhaltigen Zukunft bei. Die freiwillige Selbstverpflichtung im Rahmen der WIN-Charta unterstreicht das Engagement der Prüfoorganisation, nicht nur als technischer Dienstleister, sondern auch als verantwortungsbewusster Akteur in der Gesellschaft zu agieren. Das Unternehmen wird ihre Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich weiterentwickeln. Daher ist der WIN-Charta-Bericht 2023 nicht nur ein Beleg für bisherige Erfolge, sondern auch ein Ansporn, weiterhin innovative und nachhaltige Wege zu gehen.

Der komplette WIN-Charta-Bericht 2023 ist hier zu finden: https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/win-charta/win-charta-unternehmen/detail/gtue-gesellschaft-fuer-technische-ueberwachung-mbh

Freundschaft mit dem Anhänger

Wichtige Tipps rund um die Fahrt mit dem Trailer

Wer einen Anhänger sein Eigen nennt, braucht sich um Freundschaften nicht zu sorgen. Die Sperrigkeiten des Lebens bescheren regelmäßige Anfragen. Manchmal mit dem Zusatz: „Kannst Du mir auch Deine Anhängerkupplung leihen?“ Weil diese natürlich fest mit dem Familien-Pkw verbunden ist, gehört der ebenfalls zum Freundschaftsdienst. Selbst ein kleiner 750-Kilogramm-Trailer weist hinsichtlich seiner ordentliche Ladekapazität einen Kombi in die Schranken. Bierbankgarnituren fürs Straßenfest, Kies für die neue Terrasse, zehn Müllsäcke nach der großen Party, die Kühl-Gefrier-Kombination beim Umzug – der Vielfalt des Lastentransports sind kaum Grenzen gesetzt. Aber mit Verleihen allein ist es nicht getan – Anhängernutzer sollten einige Punkte beachten, damit das Gespann sicher ans Ziel kommt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hat fünf gute Tipps.

1. Vor dem Start kurz kontrollieren!

Ein Anhänger ist rasch mit einem Zugfahrzeug verbunden. Staubkappe vom Kugelkopf entfernen, Kupplung auf dem Kugelkopf einrasten, Stecker der Beleuchtung verbinden – fertig. So bleibt noch Zeit, um genauer hinzugucken und die wichtigsten Fragen der Checkliste im Kopf abzuarbeiten: Ist die Kupplung tatsächlich eingerastet? Stimmt der Reifendruck sowohl an Zugfahrzeug wie Anhänger? Ist das gesetzlich vorgeschriebene Abreißseil der Auflaufbremse wie vorgesehen mit der Anhängerkupplung verbunden? Hängen Abreißseil und Elektrokabel hoch genug über der Fahrbahn? Die Funktion von Blinker, Warnblinkanlage, Licht, Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger sollte vor jeder Fahrt überprüft werden.

2. Was kann das Zugfahrzeug?

Wie schwer darf der Anhänger sein, den das Zugfahrzeug ziehen darf? Fachlich ausgedrückt geht es um dessen Anhängelast. Die entsprechende Angabe steht in den Fahrzeugpapieren. Die Bandbreite ist groß. Einige Pkw sind für den Anhängerbetrieb gänzlich ungeeignet. Mancher Pkw schafft 500 Kilogramm, andere dafür sogar 3.500 Kilogramm. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem Motorleistung, Getriebe und Bremsen. Das führt dazu, dass die Anhängelast sogar innerhalb einer Modellreihe deutlich variieren kann.

Unterschieden wird außerdem zwischen ungebremsten und gebremsten Anhängern. Pkw-Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein. Beispiel: Bei vielen beliebten Kompaktwagen beträgt die Anhängelast rund 600 Kilogramm (ungebremst) und 1.500 Kilogramm (gebremst). Die Stützlast, mit der die Kupplung auf dem Kugelkopf liegt, beträgt in vielen Fällen 75 Kilogramm. Tipp der GTÜ: Wer einen Anhänger nutzen möchte, sollte sich vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos gründlich über die Anhängelast informieren.

3. Zu schwer ist zu gefährlich!

Ein zu schwerer Anhänger beeinflusst das Fahrverhalten negativ und erschwert die Kontrolle des Fahrers über den Gesamtzug. Die Schleudergefahr steigt und der Bremsweg verlängert sich. Außerdem können Schäden an Zugfahrzeug wie Anhänger entstehen. Prallt bei einem Unfall ein Fahrzeug von hinten auf Anhänger oder Anhängerkupplung, sollte die komplette Zugvorrichtung unbedingt durch einen Sachverständigen überprüft werden. Die GTÜ-Experten stehen dafür bereit, denn Schäden sind für den Laien oft nicht erkennbar.

4. Es braucht den richtigen Führerschein!

Weit verbreitet ist der Führerschein Klasse B. Mit ihm dürfen kleine 750-Kilogramm-Anhänger ans Zugfahrzeug gekuppelt werden. Caravan und Bootsanhänger wiegen jedoch meist mehr. Dann ist zu beachten, dass der Gesamtzug nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge macht der Führerschein B96 möglich. Der lässt sich im Rahmen eines Ein-Tageskurses mit theoretischem und praktischem Unterricht ohne Prüfung erwerben. BE lautet die Bezeichnung eines Führerscheins, bei dem Zugfahrzeug wie Anhänger jeweils 3,5 Tonnen wiegen dürfen, also zusammen maximal sieben Tonnen. Der setzt das Bestehen einer praktischen Prüfung voraus.

5. Was kostet der Spaß?

Ein neuer 750-Kilogramm-Anhänger mit Plane lässt sich für einen dreistelligen Euro-Betrag erwerben. Der Markt für gebrauchte Exemplare ist leergefegt. So ein Exemplar kostet jährlich rund 30 Euro Steuer pro Jahr. Für die Versicherung sind es zwischen 50 und 100 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Hauptuntersuchung fällig, dafür stehen die flächendeckend in Deutschland vertretenen GTÜ-Prüfstützpunkte zur Verfügung. Kosten: rund 40 Euro. Zwei Wochen darf der Anhänger ohne Zugfahrzeug einen Parkplatz auf einer öffentlichen Fläche belegen, dann muss er bewegt werden. Was mit einem großen Freundeskreis locker gelingt. Auch beliebt: eine Anhängergemeinschaft, um die Kosten zu teilen.

Oldtimer-Tuning: Ein Fiat 500 wird stark

Wie Klassiker sicher und korrekt Zusatz-PS bekommen

Der klassische Fiat 500 gehört zu den beliebtesten Oldtimern. Passanten beginnen zu lächeln, wenn sie auf den kleinen Italiener treffen. Auch beim Fahrer sorgt der von 1957 bis 1977 gebaute Fiat Nuova 500 für gute Laune. Aber eine Fahrt in die Ferne mit dem Cinquecento? Klar ist das möglich, schließlich muss heute machbar sein, was früher Alltag war. Auch die Reise über die Alpen.

Wie weit reichen 18 PS?

Auf solch ausgedehnten Landpartien sind 18 PS aber nicht unbedingt die passende Leistung. Und schon sind wir mittendrin im Thema Tuning. Der Wunsch nach mehr PS ist dabei keine Begehrlichkeit der Neuzeit: Schon der legendäre Tuner Carlo Abarth half dem Nuova 500 auf die Sprünge mit Modellen wie 595 oder 695: Nun leistete der Kleinwagen 27 PS, 32 PS oder gar 38 PS beim 695 SS. Eine enorme Steigerung! Allerdings sind diese Flitzer im Original so rar wie teuer.

Die Magie des Carlo Abarth

„Scharfe“ Nockenwelle, höhere Verdichtung, polierte Kanäle, gewölbte Kolben, Sportvergaser – diesen Weg wählte Carlo Abarth seinerzeit. Kostengünstiger ist der Kauf eines gebrauchten Zweizylindermotors des 500er-Nachfolgers Fiat 126. Der leistet 23 PS aus 650 Kubikzentimetern Hubraum. Das Schöne dabei: der Motor passt genau in unseren Kleinen.

Das Zauberwort: zeitgenössisches Tuning

Aber ist solch ein Umbau auch legal? Im Prinzip schon, wenn die notwendigen Nachweise vorhanden sind. Hier ist guter Rat vom Fachmann wertvoll. Viele der mehr als 700 Unterschriftsberechtigten der GTÜ beraten daher Tuningfreunde bei der Individualisierung ihres Autos. Mehrere hundert Unterschriftsberechtigte der GTÜ stehen bereit für die Einzelabnahme nach § 19 (2) in Verbindung mit der Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).

Ein Blick in die alten Akten hilft

Zum „zeitgenössisches Tuning“ gehört, dass ein H-Kennzeichen nicht in Gefahr gerät, wenn die erst viel später ausgeführten Fahrzeugmodifikationen bereits in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung eines Autos üblich waren, sondern auch tatsächlich mehrfach an Fahrzeugen dieses Typs stattfanden. Andere in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung oder die vor mindestens 30 Jahren eingetragenen und damit dokumentierten Änderungen stehen der H-Zulassung nicht entgegen. Eine gründliche Recherche beispielsweise im GTÜ-Archiv erspart da manche unliebsame Überraschung.

Ordnung muss sein

Grundsätzlich hilft alles, was Alter und Eignung von Anbauteilen belegt. Dazu können alte Prospekte, Werbeanzeigen und Testberichte in Fachzeitschriften ebenso gehören wie Anfragen beim Hersteller. Gleichfalls kann eine Rechnung Sinn machen. Alle verbauten Teile müssen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen und über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten verfügen.

Fiat gibt es schriftlich

Zurück zur Praxis und dem Fiat Nuova 500 von 1971. Der Einbau des online günstig erstandenen 126er-Triebwerks bereitet keine Probleme. Bei der Begutachtung nimmt der Unterschriftsberechtigte der GTÜ die Umrüstung in Augenschein. Dazu werden ihm ein Stapel an Papieren vorgelegt. In einem erklärt der Hersteller, „es bestehen keine technischen Bedenken, in das Modell Fiat 500 mit der Fahrgestellnummer XXX nachträglich den Motor Typ 126 A1 einzubauen, jedoch unter der Voraussetzung, dass der komplette Motor inklusive sämtlicher Peripherieteile wie dem Originalgetriebe und der Auspuffanlage eingebaut wird.“

Welche „Note“ kommt vom Prüfer?

Nun geht es noch an die Technik: Der Unterschriftsberechtigte prüft, ob gem. VD-TÜV Merkblatt 751 alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Bei Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 19.04.1973 reicht eine CO-Messung im Leerlauf als Abgasnachweis aus. Neben dem Geräuschverhalten werden dazu zahlreiche anderen Punkte, wie der Pflege- und Erhaltungszustand des Fiats geprüft Auch hier absolviert das Tuningfahrzeug die Untersuchungen mit guten Noten. In die Zulassungspapiere wird nun der entscheidende Satz unter der Rubrik „Abweichung vom Originalzustand“ eingetragen: „Motor zeitgenössisch umgebaut vom Fiat 126, Bj. 1976.“ Und wir merken sofort – mit 23 PS fährt es sich gleich ganz anders.