Sieben Tipps für den E-Scooter

Mehr Sicherheit bei steigenden Unfallzahlen.

E-Scooter gehören in vielen Großstädten zum Alltag, sie sind eine praktische und umweltfreundliche Alternative für kurze Strecken. Doch die Micro Mobility birgt auch große Risiken: die Unfallzahlen steigen dramatisch, besonders bei jungen Fahrern. Bei über 9.400 Unfällen mit 22 Toten im vergangenen Jahr waren 41,6 Prozent der Verunglückten unter 25 Jahre alt. Viele Scooter-Fahrer sind sich der Risiken – und der Regeln – nicht bewusst. Die GTÜ sensibilisiert.

Drei große Ursachen

E-Scooter-Unfälle treten oft aufgrund von Regelverstößen auf. Die häufigsten Ursachen neben der Missachtung der Vorfahrt an Kreuzungen sind:

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 20 km/h. Überschreitungen dieser Grenze verringern die Kontrolle und erhöhen das Unfallrisiko enorm.

Nutzung von Gehwegen: Obwohl Gehwege für E-Scooter tabu sind, werden sie oft für Fahrten missbraucht.

Alkohol am Lenker: Auch ohne Führerschein gelten strenge Alkoholgrenzen für E-Scooter-Fahrer. Ab 0,5 Promille drohen hohe Strafen. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger besteht ein komplettes Alkoholverbot.

Die Strafen werden drastischer

Verstöße gegen die Verkehrsregeln können teuer werden. Für das Befahren von Gehwegen werden zwischen 15 und 30 Euro fällig. Das Überfahren roter Ampeln kann bis zu 180 Euro kosten. Fehlt ein Versicherungskennzeichen, droht eine Geldbuße von 40 Euro, bei einer fehlenden Betriebserlaubnis bis zu 70 Euro. Telefonieren während der Fahrt wird mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Versichern ist Pflicht

E-Scooter müssen eine gültige Haftpflichtversicherung haben, die durch eine Plakette am Fahrzeug sichtbar ist. Zwar gibt es keine Helmpflicht, aber das Tragen eines Helmes wird – wie beim Fahrradfahren – aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.

Sieben Regeln für sicheres Fahren

Um sicher unterwegs zu sein, sollten auf dem E-Scooter folgende Tipps beachtet werden:

Richtig parken: E-Scooter nur an den vorgesehenen Stellen abstellen. Falsch geparkte Scooter können Fußgänger behindern und Strafen nach sich ziehen.

Richtig fahren: E-Scooter sollten auf Radwegen oder der Straße bewegt werden. Gehwege sind für Fußgänger reserviert und dürfen nicht genutzt werden.

Handzeichen geben: Beim Abbiegen immer ein Handzeichen setzen. So wissen andere Verkehrsteilnehmer, wohin es geht, und das Unfallrisiko wird minimiert.

Hintereinanderfahren: E-Scooter immer hintereinander zu fahren. Das sorgt für bessere Sicht und verhindert, dass der Verkehr stockt.

Einzelfahrt: E-Scooter sind für eine Person gedacht. Die Mitnahme von Passagieren ist nicht erlaubt und kann das Unfallrisiko erhöhen.

Rechtsfahrgebot: Immer an der rechten Seite der Fahrbahn fahren. Das hilft, die Sicherheit zu erhöhen und den Verkehr zu ordnen.

Fahren im Winter: Bei Glätte besonders vorsichtig fahren. Das Gewicht nach hinten verlagern, rutschfeste Schuhe tragen und, wenn möglich, einen Helm verwenden.

Alles eine Stilfrage

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung fürs Klima.

Kleine Maßnahmen beim Auto fahren können den Unterschied machen.

Die Debatte um den Klimaschutz zeigt: Jeder Beitrag zählt, gerade im Straßenverkehr. Auch kleine Maßnahmen im Alltag können den Unterschied machen. Durch einen bewussten und effizienten Fahrstil kann nicht nur der ökologische Fußabdruck verkleinert werden, sondern dabei auch noch Geld gespart werden. Die GTÜ verrät sieben Tipps fürs effiziente Fahren.

1. Reifenpflege:

Der rechtzeitige saisonale Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen kann den Kraftstoffverbrauch senken und die Sicherheit erhöhen. Regelmäßige Reifendruckkontrolle minimiert den Rollwiderstand und verlängert die Reifenlebensdauer.

2. Vorausschauendes Bremsen und Fahren:

Frühzeitiges Erkennen von Staus und Kreuzungen durch rechtzeitiges Ausrollen lassen des Autos ermöglichen es, Treibstoff zu sparen und den Verschließ von Bremsen und Reifen zu reduzieren.

3. Gleichmäßige Beschleunigung:

Starkes und abruptes Beschleunigen belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Eine gleichmäßige Beschleunigung schont Fahrzeugbauteile und reduziert den Kraftstoffverbrauch – egal ob bei Verbrenner- oder Elektrofahrzeugen.

4. Effiziente Nutzung der Klimaanlage:

Bei höheren Geschwindigkeiten ab 70 km/h ist die Nutzung der Klimaanlage effizienter als offene Fenster, diese erhöhen den Luftwiderstand. Vor dem Einschalten der Klimaanlage sollten jedoch die Fenster geöffnet werden, um die stehende Hitze schnell abzuführen.

5. Optimale Verwendung der Heizung:

Das Fahrzeug ohne Heizung zu fahren bis es die Betriebstemperatur erreicht hat, hilft, den Verbrauch von Kraftstoff zu senken. Ein frühzeitiger Einsatz der Heizung verlängert das Aufwärmen des Motors und erhöht den Kraftstoffverbrauch.

6. Motor effizient nutzen

Statt den Motor im Leerlauf zu lassen, sollte er bei längeren Stopps wie an Bahnschranken oder Ampeln abgeschaltet werden, falls das Auto nicht ohnehin eine Start-Stopp-Funktion besitzt. Dies spart Kraftstoff und reduziert nicht notwendige Emissionen. Die Verwendung von Leichtlauföl in Verbrennungsmotoren kann ebenfalls die Reibung und den Kraftstoffverbrauch senken.

7. Inspektion – Pflichtbewusstsein außerhalb der HU

Oft wird davon ausgegangen, dass die alle zwei Jahre stattfindende Hauptuntersuchung beim GTÜ-Partner ausreicht, um die Sicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten. Jedoch können vernachlässigte Wartungsaspekte wie alte Zündkerzen, verschmutzte Luftfilter, falsche Motoreinstellungen und verbrauchtes Öl den Kraftstoffverbrauch erheblich erhöhen.  Deshalb ist es entscheidend, auch zwischen den HU-Intervallen regelmäßig eine fachgerechte Inspektion in Anspruch zu nehmen.

Nachhaltige Mobilität

Nachhaltige Mobilität bedeutet, sich umweltfreundlich fortzubewegen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten. Dazu gehört die Unterstützung emissionsfreier Alternativen wie Fahrradfahren, Zufußgehen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine bewusste und effiziente Nutzung des Autos trägt ebenfalls zu nachhaltiger Mobilität bei.

Sicherheit im Stau: Die Rettungsgasse

Drei Regeln und drei Tipps für die Autobahn

Staus auf unseren Straßen sind nicht nur eine nervige Angelegenheit, sondern können auch lebensgefährlich sein. Besonders wenn Rettungsfahrzeuge wegen hohem Verkehrsaufkommen oder Baustellen nicht rechtzeitig zu Notfalleinsätzen gelangen können. Eine korrekt gebildete Rettungsgasse ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um im Notfall Leben zu retten. Die GTÜ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum ist die Rettungsgasse so wichtig?

Die Rettungsgasse, im Juristendeutsch „ein notwendiger Fahrstreifenzwischenraum“ ermöglicht es der Polizei, den Rettungsdiensten und Abschleppunternehmen, schnell voranzukommen und sofortige Hilfe zu leisten. Häufig stehen Leben auf dem Spiel. Fehlt die Rettungsgasse oder ist falsch gebildet, werden Rettungsarbeiten verzögert und die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet. Diese Maßnahme ist nicht nur eine Regel, sondern auch entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr.

© Matthias Buehner

Wie wird eine Rettungsgasse richtig gebildet?

Die Bildung einer Rettungsgasse ist eindeutig geregelt.

  • Bei zwei Fahrspuren ist die Rettungsgasse zwischen der linken und rechten Fahrspur.
  • Bei drei Fahrspuren Rettungsgasse zwischen der linken und mittleren Fahrspur.
  • Bei vier Fahrspuren Rettungsgasse zwischen der linken Fahrspur und dem Fahrstreifen daneben.

Zum Merken gibt es hierfür eine einfache Daumenregel: Blick von oben auf die rechte, gespreizte Hand, Daumen nach links und Finger nach rechts. So entspricht jeder Finger einem Fahrstreifen.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Um die Einhaltung der Rettungsgasse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber strenge Bußgelder eingeführt. Wer die Rettungsgasse nicht richtig bildet oder Einsatzfahrzeuge behindert, riskiert Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Im Stau sonst noch wichtig:

Nicht aussteigen: Auf Autobahnen darf das Fahrzeug nur zur Sicherung einer Unfallstelle verlassen werden.

Warnblinklicht einschalten: Bei der Annäherung an ein Stauende sollte das Warnblinklicht verwendet werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge vor dem Stauende zu warnen.

Standstreifen freihalten: Das gilt grundsätzlich. Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Polizei kann das Befahren des Standstreifens anordnen oder es kann vorkommen, dass aus Platzgründen keine andere Möglichkeit zur Bildung einer Rettungsgasse besteht, ohne den Standstreifen zu nutzen.