Rote Nasen, grüne Ampeln

Alles, was dem Weihnachtsmann auf der Straße erlaubt ist – Teil III unserer Weihnachtsserie

Nicht immer per Schlitten unterwegs: der Weihnachtsmann

Weihnachten fährt auch am GTÜ-Blog nicht so einfach vorbei. Denn Autos spielen vor und während der Festtage durchaus ein Rolle – und nicht bloß, wenn sie als Spielzeug unterm Christbaum liegen. Deshalb widmen wir uns dem Thema in einer Mini-Serie. Mal nützlich, mal nachdenklich, mal fröhlich. In diesem Teil erfahren Sie, was mobile Weihnachts-Fans sich wünschen – und was davon der Gesetzgeber erlaubt.

Das Auto ist kein Christbaum

Es ist die Zeit, in der mit großer Vorfreude mit grün-roter Dekoration gefüllte Kisten wieder hervorgeholt werden. Nicht nur, um das Wohnzimmer zu schmücken, sondern auch, um das Auto weihnachtsfertig herauszuputzen. Rudolphähnliche Autos mit passender roter Nase und dem dazugehörigen Geweih haben dieser Tage inflationär zugenommen. Kreativer Spaß oder Ordnungswidrigkeit? Die gleiche Frage stellt sich bei Lichterketten, hängenden Christbaumkugeln und allen anderen Insignien, die die Autos innen und außen festlich stimmen sollen. Daher gilt es allerdings eine Menge zu beachten. Immer häufiger werden Autos mit leuchtender Deko – und auch von der Polizei angehalten. Denn nur die darf ganz legal mit blinkenden Lichtern fahren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer, so festlich sie auch gestimmt sein sollten, gelten strenge Regeln. Die Lichter müssen ausgeschaltet bleiben.

Lichterketten leuchten nur im Stehen

Ist Dekoration gleich Ladung?

Da die eingeklemmte, mit Saugnapf befestigte oder angeklebte Dekoration nicht zur Fahrzeugausrüstung gehört oder für den typischen Einsatzzweck des Fahrzeuges erforderlich ist, ist sie ganz un-weihnachtlich zunächst als Ladung anzusehen. Nach §22 Absatz 1 StVO muss eine Ladung so gesichert werden, dass eine Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver kein Verrutschen, Umfallen, Umherrollen, Herabfallen und keinen vermeidbaren Lärm zur Folge haben dürfen.

Wenn das Geweih rausguckt

Immer wieder sieht man Autos mit eingeklemmten Rentierohren und -geweihen an den Seitenfenstern. Die lustige Gestaltung ist zwar ein echter Hingucker, trotzdem verbirgt sich für den Gesetzgeber auch hinter dieser eine mögliche Gefahr. Bei Autofahrten mit hoher Geschwindigkeit ist das Risiko größer, dass diese Gegenstände abfallen und so zu einer Gefahr für andere werden.

Hohe Geschwindigkeiten besser vermeiden

Adventslichter auf der Autobahn

Zusätzliche Beleuchtung im Straßenverkehr zieht automatisch die Aufmerksamkeit auf sich, sodass andere Verkehrsteilnehmer vom präsenten Geschehen abgelenkt werden. Eine unzulässige Beleuchtung wird vor allem an Straßen mit Warnsignalen, an Baustellen und an Ampeln gefährlich, da vor allem hier die komplette Aufmerksamkeit der Fahrerin und des Fahrers benötigt wird. Aus diesem Grund ist in § 49a StVZO geregelt, dass leuchtende Dekoartikel im Auto während der Fahrt verboten sind.

… und das ist erlaubt

Ganz müssen Sie dennoch nicht auf das rollende Weihnachtsvergnügen verzichten, wenn sie folgende Tipps befolgen: Am Armaturenbrett dürfen jegliche Dekoartikel positioniert werden, sofern bei diesen keiner der zuvor genannten Gefahren entsteht. Saugknöpfe können das Verrutschen vermeiden. Aufkleber, die nicht über 0,1 Quadratmeter groß sind, dürfen ohne Baugenehmigung an das Auto geklebt werden. Es ist nur darauf zu achten, dass die Sicht vom Fahrersitz aus nicht beeinträchtigt wird. Deswegen ist das Bekleben der Windschutzscheiben und der vorderen Seitenfenster allgemein nicht zulässig.

Am Armaturenbrett im Miniformat erlaubt

Die Schulweghelden aus Kirchheim unter Teck

„Zu Fuß zur Schule“: Das war das Motto einer Aktionswoche der Alleenschule in Kirchheim unter Teck. Über die ganze Woche haben gelbe Warnwesten mit GTÜ-Schriftzug die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu Grundschule begleitet.

Aktionswoche

Die Idee dieser Aktionswoche hatten Schule und Schulweghelfer, um den jungen Menschen aufzuzeigen, dass sie mit einer Warnweste auf den Straßen besser gesehen werden können. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, dass Kinder sicher in der Schule ankommen. Das sollte nicht daran scheitern, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern schlecht gesehen werden. Die Woche war spannend: Für das Tragen der Westen erhielten die Kinder täglich einen Stempel in ihre Stempelkarte. und am letzten Aktionstag eine kleine Überraschung. Und die Warnweste konnten sie natürlich behalten.

Die gelb leuchtenden Superhelden

Das Tragen der Leuchtweste hatte auch zum Ziel, ein besseres Bewusstsein bei den jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu schaffen für mögliche Risiken auf dunklen Straßen. Im Vergleich zu den Autofahrern und Radfahrern sind Fußgänger ein eher schwaches Glied im Straßenverkehr. Diese Schwäche kann das Tragen der Warnwesten ausgleichen – der Fußmarsch zur Schule mit den leuchtenden Westen macht den Weg sicherer.

Fußweg statt „Elterntaxi“

Die Aktionswoche hatte einen weiteren Nebeneffekt. Denn wird der Schulweg zu Fuß zurückgelegt, können Stress für Kinder wie Eltern und außerdem Risikofaktoren vermieden werden: Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen und abholen, knubbeln sich die „Elterntaxis“ an der Schule. Stau, Lärm und gereizte Stimmung sind die Folge. In dieser Hektik achten viele Eltern nicht auf die Sicherheit des Verkehrs um sie herum. Alles weitere gute Gründe für den Schulweg zu Fuß.

Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte nicht nur ein Thema für die Verkehrsteilnehmer mit Rädern sein, sondern auch für Fußgänger. Umso wichtiger ist es, dass Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein schon in jungen Jahren weitergegeben werden. Die GTÜ steht für Sicherheit, vor allem auf den Straßen. Aus diesem Grund unterstützte das Unternehmen dieses Projekt mit Freude in Form von einer Spende der GTÜ-Warnwesten für alle Schulkinder.

Klassische Zweiräder on tour

Veteranenfahrt im hohen Norden

Von Altersdiskriminierung keine Spur, ganz im Gegenteil: Zugelassen bei der 11. Internationalen Motorrad Veteranen Fahrt „Norddeutschland Special Edition“ sind nur Maschinen, die das Baujahr 1950 nicht überschreiten. Was für ein Sound, was für eine Augenweide. Der inoffizielle Slogan „Die Veteranen sind los“ trifft es ziemlich genau. Schon von weitem sind die historischen Zweiräder, zum Teil mit Beiwagen, zu hören.

Ausfahrt und Austausch

Erstmals waren in diesem Jahr Start und Ziel in Brokdorf an der Elbe, bislang ging es einmal von/bis Kaltenkirchen. Der Organisator ist aber derselbe geblieben: GTÜ-Partner Heinz Kindler vom Ingenieurbüro Lüth & Kindler. Vier Tage lang ging es im Grenzland zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die 120 Teilnehmenden zu zahlreichen Ausfahrten. Gelegenheit genug auch, um zu fachsimpeln oder auch mal gemeinsam zu schrauben.

Stilecht auch die Kleidung

Die Altersbeschränkung galt selbstredend nur für die Zweiräder oder die Threewheeler. Unabhängig davon, zu welchem Jahrgang die Menschen hinterm Lenkrad gehörten – die meisten präsentierten sich auch in historisch passender Kleidung. Einziges Zugeständnis an die Moderne: Führerschein und Sturzhelm waren Pflicht.

Video zur Veteranenausfahrt:

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